Wie erhöht sich meine Rente durch Pflege

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rentner, die einen Angehörigen oder einen andere pflegebedürftige Person pflegen, können Beitragszahlung der Pflegekasse erhalten.
  • Dies gilt sowohl für Menschen mit Altersrente als auch für Menschen, die keinen Anspruch auf Rente haben.
  • Dafür muss man von einer Vollrente in eine Teilrente wechseln.
  • Man kann dadurch Anwartschaften oder wichtige rentenrechtliche Zeiten erhalten.
  • Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrente können so ihren Anspruch erhöhen.

Menschen, die Altersrente beziehen und einen Angehörigen oder eine andere Pflegebedürftige Person pflegen, haben seit dem 01.07.2017 die Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern und weitere Rentenzeiten zu sammeln. Dadurch kann die Höhe der Rentenzahlung verbessert und es können eventuell wichtige Zeiten gesammelt werden.

Voraussetzungen für die Beitragszahlung

Die Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung, wenn man mindestens 10 Stunden, verteilt auf zwei Tage pro Woche, eine pflegebedürftige Person pflegt.

Hat man die Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht, ist man automatisch pflichtversichert und die Pflegekasse zahlt die Rentenbeiträge. Zwar muss hierzu kein gesonderter Antrag gestellt werden. Damit die Pflegekasse allerdings die Höhe der Beiträge berechnen kann, muss man den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" ausfüllen. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen. Sollte die Rentenzahlung abgelehnt werden, sollten Sie darüber nachdenken, einen Widerspruch einzulegen.

Hierzu und zu den anderen Sozialversicherungen für Arbeitslosigkeit und Unfall können Sie hier Näheres erfahren.

Dies gilt auch für Menschen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, weil sie die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Hiervon Betroffene sollten sich auf jeden Fall bei der Pflegekasse melden und sind somit wieder pflichtversichert. Die Pflegekasse führt dann automatisch Beiträge ab. Bei Menschen, die eine Regelaltersrente beziehen, zahlt die Pflegekasse nicht automatisch ein. Sie müssen tätig werden. Menschen, die Altersrente beziehen, können sich wieder pflichtversichern lassen. Dazu müssen sie auf einen Teil ihrer Rente verzichten. Hier reicht auch schon der Verzicht auf ein Prozent der Rente aus. Zum 1 Juli des Folgejahres erhalten sie dann die erhöhte Rente. Verzichten sie ein weiteres Jahr auf einen Teil Ihrer Rente, erhöht sich Ihre Rente im Folgejahr nochmals.

Getty Images/filadendron

13.10.2020 – Angehörige, die zu Hause pflegen, bekommen von der Pflegekasse Punkte für die eigene Rente. Um von der Pflegekasse auf Antrag Rentenpunkte gutgeschrieben zu bekommen, müssen 4 Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die zu pflegende Person hat mind. Pflegegrad 2.
  2. Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten.
  3. Die Pflegeperson pflegt wenigstens 10 Stunden in der Woche, aufgeteilt auf mind. 2 Wochentage.
  4. Und die Pflegezeit erstreckt sich über 2 Monate oder mehr.

Knackpunkt an diesen Voraussetzungen: Pflegende Angehörige müssen für den Rentenzuschlag im Zweifel ihre Arbeitszeit reduzieren, um nicht die im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene wöchentlich erlaubte Arbeitszeit zu überschreiten.

Oft würden Pflegeanträge von den Kassen abgelehnt, weil Angehörige zu viel arbeiteten, weiß der Chefredakteur des Verbraucher-Ratgebers “Finanztip”, Hermann-Josef Tenhagen. Eine Reduzierung sei jedoch oft aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Nicht verpassen: Pflegekasse übernimmt Kosten für Online-Pflegekurs

Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.

In diesen Fällen könnten ggf. folgende Optionen weiterhelfen, wie Tenhagen auf “Spiegel online” schreibt:

Bei größeren Arbeitgebern gibt es seit 2008 das Recht, die Arbeitszeit für eine solche Pflegeaufgabe für 6 Monate zu reduzieren (Pflegezeit) und später wieder auf den alten Umfang der Stelle zurückzukehren. Voraussetzung: Der Betrieb hat mind. 16 Mitarbeiter. In Betrieben ab 26 Mitarbeitern gibt es diese Möglichkeit für 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden, das heißt dort Familienpflegezeit. Erst Betriebe ab 45 Mitarbeitern müssen ihren Arbeitnehmern eine Brückenteilzeit ermöglichen, also über Jahre weniger arbeiten und dann komplett auf Vollzeit zurückkehren zu können.

Auch Vollzeitrentner können noch Rentenpunkte anrechnen lassen

Für Vollzeitrentner habe der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich für die Pflegearbeit mit einer nachträglichen Rentenerhöhung belohnen zu lassen. Diese Option sei vielen pflegenden Angehörigen unbekannt, so Tenhagen. Dazu müsse sich der Rentner für die Pflegezeit zum “99-Prozent-Teilzeitrentner” zurückstufen lassen. Während der Pflege verzichtet er dann auf 1 % seiner Rente.

Dann könnten Seniorinnen und Senioren als Erwerbstätige für die Pflege von der Pflegekasse Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen. Denn ist die Pflegezeit zu Ende, bekomme der Pflegende anschließend mehr Rente ausgezahlt – bis zu 30 Euro mehr Rente pro Pflegejahr, plus selbstverständlich das eine Prozent auch wieder.

Das sei etwas kompliziert, weiß Tenhagen, aber die Rentenversicherung berate Interessierte dabei.

Über die Autorin

Nadine Millich ist Redakteurin im Bibliomed-Verlag.

Bild: FredFroese / GettyImages

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden heute zu Hause gepflegt, fast 2,6 Millionen. Aber nur ein Teil der engagierten Pflegerinnen und Pfleger weiß: Wenn Du Dich so um Angehörige und Freunde kümmerst, kannst Du gleichzeitig Deine Rente spürbar aufbessern. Und das sogar, wenn Du schon Rentner bist.

Wer viele Stunden jede Woche pflegt, kann weniger klassisch arbeiten. Für Dich bedeutete das früher weniger Gehalt und dummerweise anschließend auch noch weniger Rentenansprüche. Seit einigen Jahren muss das nicht mehr so sein: Als Pfleger kannst Du gut Deine Rente aufbessern – ob Du nun in Teilzeit angestellt oder arbeitslos bist.

Bezahlt wird das Ganze hundertausendfach von den Kranken- und Pflegekassen der Pflegebedürftigen. Zuletzt über 800.000 Mal. Allein die größte deutsche Krankenkasse, die Techniker, zahlt aktuell monatlich Rentenbeiträge für über 58.000 Pflegepersonen. Tendenz stark steigend.

1. So profitierst Du von Deiner Fürsorge

Um mit der Pflegearbeit die eigene Rente zu erhöhen musst Du folgenden drei Bedingungen erfüllen.

1) Der Mensch, den Du betreust, hat Pflegegrad 2 oder höher.

2) Du unterstützt ihn an mindestens zwei Tagen die Woche und für insgesamt mehr als zehn Stunden.

3) Du tust das mindestens zwei Monate im Jahr.

Trifft das alles zu, zahlt Dir die Pflegekasse auf Antrag Rentenbeiträge — also nur, wenn Du der Kasse auch Bescheid gibst. Wenn Du mehrere Personen pflegst, zum Beispiel auch den Nachbarn und dafür genug Zeit aufwendest, geht das auch.

Achtung: Während der Pflegemonate darfst Du nicht mehr als 30 Stunden in der Woche deinem Brötchenberuf nachgehen.

Zwei Beispiele:

Wenn Du ein Jahr lang bei Pflegegrad 2 aushilfst, erhältst Du gut 6 bis knapp 9 Euro im Monat mehr Rente. Bei einem Jahr Pflegegrad 5 sind es monatlich 22 bis maximal 32 Euro mehr.

Für jedes weitere Jahr, gibt es natürlich auch mehr Zusatzrente. Und wenn Deine Rente erhöht wird, wie meist im Sommer, dann steigt die Zusatzrente ebenfalls.

2. Mehr Rente während der Rente

Du kannst Deine Rente sogar aufbessern, wenn Du selbst schon im Ruhestand bist. Dazu hat der Gesetzgeber folgenden Kniff vorgesehen: Lass Dich während der Pflegezeit statt als Vollrentner als 99-Prozent-Teilrentner einstufen. Mit einem Prozent bist Du dann wieder berufstätig. Du verzichtest zwar während der Pflegezeit auf 1 Prozent Deiner bisherigen Rentebezüge. Später aber bekommst Du als ehemalige Pflegeperson deutlich mehr an Rente ausgezahlt.

Ein Beispiel:

Hast Du aktuell eine Rente von 1.000 Euro im Monat, verzichtest Du für die Zeit der Pflege also auf 10 Euro im Monat. Du bekommen dafür bereits nach einem Jahr Pflege zwischen 6 und 32 Euro Rente im Monat extra (siehe oben). In aller Regel hast Du also schon nach einem Jahr Pflege mehr Rente zur Verfügung als zuvor.

Die 99-Prozent-Regelung drehst Du zum Ende Deiner Pflegezeit einfach zurück. Bei den Formalitäten hilft Dir die Rentenversicherung. Weitere Details findest Du hier. Auf dieses Geld solltest Du nicht verzichten.

Zum Ratgeber

Finanztip Renten-Serie:

1. Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen
2. Früher in Rente – ohne Abschläge
3. Wer andere pflegt, verdient mehr Rente
4. Warum Frauen noch immer im Nachteil sind
5. Wie Heiraten Dich fürs Alter absichert
6. So viel kannst Du in Rente hinzuverdienen
7. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst
8. Grundsicherung und Grundrente

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