Mit Presidential Proclamation vom 25.10.2021 wurde die Einreise in die USA während der COVID-Pandemie für international Reisende erleichtert. Seit dem 8. November 2021 müssen daher folgende Nachweise zur Einreise über internationale Flughäfen in die USA vorgelegt werden: a) Nachweis über die vollständige Impfung; b) Ein viraler Test für alle Flugreisenden ab einem Alter von zwei Jahren, der bei Abreise in die USA maximal einen Tag alt sein darf; Dies bedeutet, dass der Test frühestens auf den Vortag des Abflugs datiert sein darf. Näheres erfahren Sie hier. c) Bitte achten Sie auch auf die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft und füllen Sie vor Abreise die sog. „Attestation“ aus, die Ihre Fluggesellschaft für Sie (i. d. R. auf deren Website) bereithalten wird. Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind seit dem 8. November 2021 für den Personenverkehr wieder geöffnet. Weitere Informationen zum Grenzverkehr über die Landgrenzen können Sie hier nachlesen. FAQ: Frage: Wann gilt man in den USA als voll geimpft? Antwort: Nach Angaben des Center for Disease Control and Prevention – CDC - sind Sie dann vollständig geimpft, wenn Sie mit den durch die Food and Drug Administration (FDA) oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurden. Weitere Hinweise finden Sie hier. Frage: Wie weist man seinen Impfstatus nach? Antwort: Sie weisen Ihren Impfstatus durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
Folgende Angaben müssen im Impfnachweis unbedingt erkennbar sein:
Frage: Welche Einreisevorschriften gelten für Genesene? Antwort: Auch Genesene müssen nach US-Regularien vollständig geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Wer innerhalb der letzten 90 Tage vor Reisebeginn von COVID-19 genesen ist, muss zusätzlich zum positiven COVID-19-Test auch eine ärztliche Bescheinigung über die vollständige Genesung vorlegen. Nähere Informationen finden sie hier. Frage: Gibt es Ausnahmen? Antwort: Ja, folgende Ausnahmen gibt es:
Bitte prüfen Sie anhand des FAQ des Center for Disease Control – CDC, ob Sie von o. s. Erfordernissen ausgenommen sind. Frage: Was muss während der Flugreise beachtet werden? Antwort: Während des Fluges und an den Flughäfen besteht durchgängig Maskenpflicht. Bitte beachten Sie auch die relevanten Hinweise an Abflug-, Transit- und Zielflughäfen. Frage: Was muss nach Einreise in die USA beachtet werden? Antwort: Nach Einreise in die USA gilt Folgendes: Nach Ankunft in den USA (vgl. Sie hierzu auch diese Website): a) Vollgeimpfte Personen müssen keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Folgende Empfehlungen des Center for Disease Control – CDC, bestehen allerdings: - Lassen Sie sich 3 – 5 Tage nach Ankunft auf COVID-19 testen; - Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen isolieren Sie sich bitte; - Befolgen Sie alle örtlichen und bundesstaatlichen Empfehlungen und Anweisungen. b) Für nicht vollgeimpfte Reisende, die zu den der Presidential Proclamation gehören, gelten folgende Bestimmungen des Center for Disease Control - CDC:
Disclaimer: Die o. s. Zusammenfassung erfolgt ohne rechtliche Gewähr. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor Abreise die Vorgaben des Center for Disease Control – CDC – gem. der hier eingestellten Links und die Hinweise Ihrer zuständigen US-Vertretung vor Ort. Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Eine Einreise aus den USA nach Deutschland kann mit oder ohne Visum nur mit vollständiger Impfung erfolgen. Die Impfung muss mit einem Impfstoff erfolgt sein, der auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt ist und seit der letzten Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums. Für nicht geimpfte Personen aus anderen Staaten ist eine Einreise weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie in den FAQs des Bundesinnenministeriums. Die aktuellen Einreisebedingungen finden Sie hier. Bitte prüfen Sie auch die Beförderungsbedingungen Ihrer Airline. Die Entscheidung über eine Einreise nach Deutschland wird in jedem Einzelfall erst an der Grenze zu Deutschland durch die zuständigen deutschen Grenzbehörden getroffen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben auf diese Einreiseentscheidung keinen Einfluss. WICHTIGER HINWEIS: COVID-Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland Bei der Einreise nach Deutschland besteht für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Sie müssen bei Einreise über einen Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Die COVID-Nachweispflicht besteht auch für Flugreisende, die lediglich an einem Flughafen in Deutschland umsteigen. Dies gilt sowohl für den Non-Schengen-Transit aus bzw. in Drittstaaten außerhalb der EU als auch für Durchreisen aus bzw. in Schengen-Staaten. Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen Beförderungsunternehmen vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr oder im grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehr kann die Vorlage auch noch während der Beförderung erfolgen. Der Nachweis ist außerdem den deutschen Grenzbehörden bei der Einreise auf Anforderung vorzulegen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist zwingend ein PCR-Testnachweis vorzulegen; ein Antigen-Schnelltest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend. Bei Nutzung eines Beförderungsunternehmens zur Einreise darf der PCR-Test bei (geplantem) Beginn der Beförderung höchstens 48h alt sein. Die deutschen Behörden können darüber hinaus zusätzliche PCR-Tests nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland insbesondere am Ankunftsort (z.B. am Flughafen) anordnen. Welche COVID-Tests sind in Deutschland anerkannt, sollte dort ein Test erforderlich sein? Es werden sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests in Deutschland anerkannt. Eine Liste zugelassener Antigen-Schnelltests, die die Anforderungen des RKI für die Einreise erfüllen, finden Sie hier. Was gilt für Transitreisende? Transitreisende via Deutschland mit Reiseziel außerhalb Deutschlands, die den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, müssen einen negativen Test oder Nachweis über vollständigen Impfschutz oder Nachweis der Genesung vor Abflug nach Deutschland vorlegen. Bitte befolgen Sie in jedem Fall die Einreiseregeln Ihres Ziellandes und klären Sie vor Abflug mögliche weitere Transportbedingungen Ihrer Airline. |