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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie den Verzicht der Fahrerlaubnis erklärt haben, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Eine automatische Wiedererteilung oder Aushändigung des Führerscheins nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist ist nicht möglich.Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung.Eine neue Fahrerlaubnis darf somit erst erteilt werden, wenn die Überprüfung Ihres Antrages unter anderem ergeben hat, dass Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Zu einer solchen Prüfung ist die Fahrerlaubnisbehörde rechtlich verpflichtet.Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann die Fahrerlaubnisbehörde auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Diese Untersuchung ist beispielsweise immer anzuordnen, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis auf Grund von Betäubungsmittel- oder Alkoholkonsum (ab 1,6 Promille) entzogen wurde. Die medizinisch-psychologische Untersuchung darf frühestens vier Wochen vor Ablauf der Sperrfrist (bei einem gerichtlichen Entzug) durchgeführt werden. Da die Antragsprüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis daher 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist stellen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallprüfung handelt und die vorausgegangenen Informationen nur einen kurzen Überblick verschaffen sollen. Erforderliche Unterlagen:
Gebühren:160,00 Euro bei einer Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten 240,00 Euro bei einer Neuerteilung mit medizinisch-psychologischem Gutachten ZuständigPage 2
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie den Verzicht der Fahrerlaubnis erklärt haben, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Eine automatische Wiedererteilung oder Aushändigung des Führerscheins nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist ist nicht möglich.Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung.Eine neue Fahrerlaubnis darf somit erst erteilt werden, wenn die Überprüfung Ihres Antrages unter anderem ergeben hat, dass Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Zu einer solchen Prüfung ist die Fahrerlaubnisbehörde rechtlich verpflichtet.Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann die Fahrerlaubnisbehörde auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Diese Untersuchung ist beispielsweise immer anzuordnen, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis auf Grund von Betäubungsmittel- oder Alkoholkonsum (ab 1,6 Promille) entzogen wurde. Die medizinisch-psychologische Untersuchung darf frühestens vier Wochen vor Ablauf der Sperrfrist (bei einem gerichtlichen Entzug) durchgeführt werden. Da die Antragsprüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis daher 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist stellen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallprüfung handelt und die vorausgegangenen Informationen nur einen kurzen Überblick verschaffen sollen. Erforderliche Unterlagen:
Gebühren:160,00 Euro bei einer Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten 240,00 Euro bei einer Neuerteilung mit medizinisch-psychologischem Gutachten ZuständigEs sind zahlreiche Gründe denkbar, weshalb einer Person die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Befindet die Fahrerlaubnisbehörde zudem, dass ein Verkehrsteilnehmer an seiner allgemeinen Tüchtigkeit für den Verkehr zweifeln lässt, wird häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Doch wie geht es nun weiter, wenn die MPU erst einmal bestanden wurde und die Sperrfrist abgelaufen ist? Wie kann ich für meinen Führerschein eine Wiedererteilung erwirken? Ist eine solche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auch ohne bestandene MPU möglich? Die Antworten gibt es im Folgenden. Wann kann ich eine Wiedererteilung vom Führerschein beantragen? Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie den Antrag stellen. Die Dauer der Sperrfrist liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren und wird je nach Einzelfall festgesetzt. Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Was Sie mitbringen müssen, um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen zu können, erfahren Sie hier. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis geschieht auf Antrag!Nur weil Sie ein positives MPU-Attest erhalten haben, wird Ihnen nicht automatisch ein neuer Führerschein ausgestellt. Dies muss von Ihnen selbst in die Wege geleitet werden. Genau genommen handelt es sich zudem nicht – oder nicht ausschließlich – um die Neuerteilung vom eigenen Führerschein, sondern um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Denn der Führerschein ist „nur“ der Nachweis dafür, dass eine Person die offizielle Erlaubnis besitzt, Kfz einer bestimmten Klasse zu führen. Sie können den Antrag für eine Führerschein-Wiedererteilung im Regelfall bereits sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperre stellen, sofern Sie alle Nachweise beisammen haben. Es ist also nicht nötig, erst die komplette Sperrzeit verstreichen zu lassen, um aktiv zu werden. Ihr neuer Führerschein wird Ihnen jedoch erst nach Ablauf der Frist ausgehändigt. Was muss ich alles mitbringen?Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis einreichen. Hierfür ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) verantwortlich. Mitunter kann auch ein anderes Amt dazu befugt sein, ein Bürgeramt beispielsweise. Welche Stelle für eine Führerschein-Wiedererteilung verantwortlich sein kann, variiert von Ort zu Ort. Betroffene müssen sich deshalb individuell informieren. Weiterhin bestehen auch unterschiedliche Vorgaben, was die nachzuweisenden Dokumente angeht. Üblicherweise werden für eine Führerschein-Neuerteilung nach Entzug folgende Belege verlangt:
Zudem müssen, je nach beantragter Führerscheinklasse, noch weitere Bescheinigungen vorgelegt werden: So werden für die Lkw-Klassen C und die Bus-Klasse D häufig berufsspezifische Belege über die körperliche und psychologische Leistung verlangt. Darüber hinaus verlangen manche Stellen selbst besondere Nachweise, wie etwa ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Informieren Sie sich also im Voraus auf der Internetplattform der jeweiligen Behörde, was genau Sie mitbringen müssen. Ein persönliches Erscheinen wird zumeist vorausgesetzt, denn im Normalfall müssen Sie vor Ort einen Antrag auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausfüllen und unterzeichnen. Wie viel kostet die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug?Eine Führerschein-Wiedererteilung ist nicht kostenlos, sondern mit Ausgaben verbunden. Die Kosten setzten sich aus dem konkreten Antrag und den Verwaltungsgebühren zusammen und belaufen sich in der Gänze auf etwa 100 bis 300 Euro. Meist werden diese bei der Antragstellung direkt vor Ort entrichtet. Bitte beachten Sie hierzu: Viele Stellen erheben auch dann eine Verwaltungsgebühr, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird! Bevor es also wegen Formfehlern dazu kommt, stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen beisammen haben. Führerschein-Wiedererteilung: Muss ich nochmal in die Fahrschule?Bei der Führerschein-Wiedererteilung kommt sehr häufig die Frage auf, ob nun die komplette Fahrschule noch einmal durchlaufen werden muss. An dieser Stelle kann eine Entwarnung gegeben werden: Es ist unüblich, dass Betroffene den Führerschein komplett neu machen müssen. Ein erneuter Besuch der Fahrschule wird nur in solchen Fällen angeordnet, in denen die grundlegenden Fahrfähigkeiten einer Person angezweifelt werden müssen. In § 20 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist diesbezüglich zu lesen:
Führerschein zurück, auch ohne MPU – geht das oder nicht?Nicht in jedem Fall bemühen sich Betroffene um eine Führerschein-Wiedererteilung. Das hat unterschiedliche Gründe, sehr häufig liegt es jedoch an der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Denn diese ist bekanntlich nicht nur teuer, sondern auch schwer zu bestehen. Sp fehlt es manch einem an genügend Geld, wieder andere sind nicht auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch ohne bestandene MPU möglich ist. So hält sich zum einen – recht hartnäckig – das Gerücht, dass Betroffene ihren Führerschein nach 10 oder 15 Jahren wieder erhalten, ohne eine MPU bestehen zu müssen. Woher kommt das und was ist dran? Grundlegend gilt, dass Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister nach zehn Jahren gelöscht werden. Hierzu zählt auch die MPU-Auflage. Diese Frist beginnt jedoch nicht immer direkt mit dem Führerscheinentzug, sondern mitunter verzögert – spätestens jedoch fünf Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis. Somit müsste eine Führerschein-Wiedererteilung ja nach 15 Jahren ohne MPU erwirkt werden können. Theoretisch ist das zwar möglich, Betroffene haben jedoch keine Garantie! Zum einen muss diese 15-Jahres-Phase ohne Auffälligkeiten im Straßenverkehr verstrichen sein, zum anderen muss die zuständige Stelle das Gesuch natürlich akzeptieren. Des Weiteren gibt es nicht wenige Angebote – vor allem in Online-Bereich –, welche eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU anpreisen, indem die Fahrerlaubnisprüfung einfach in einem anderen Land der EU abgelegt wird. Damit wäre eine Führerschein- bzw. Fahrerlaubnis-Wiedererteilung in Deutschland hinfällig. So einfach ist es jedoch nicht. Damit eine europäische Fahrerlaubnis hierzulande anerkannt wird, müssen Betroffene nebst anderen Voraussetzungen nachweisen, dass sie für mindestens sechs Monate im Kalenderjahr einen Wohnsitz im jeweiligen Ausstellungsland innehatten. Genau wie in dem Fall, bei welchem ein Führerschein ohne MPU nach zehn/fünfzehn Jahren Warten beantragt werden kann, gilt auch hier: Rein rechtlich ist dies zwar denkbar, in der Praxis jedoch häufig mit Komplikationen verbunden. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach zehn/fünfzehn Jahren ist also nicht ausgeschlossen. Selbiges gilt für Führerscheine aus dem europäischen Ausland. Zudem drohen hier empfindliche Sanktionen: Sind Sie mit einem Führerschein unterwegs, der nicht anerkannt wird, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig! Page 2In Paragraph 74 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Vorschriften wiedergegeben, wann und von wem Ausnahmen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis genehmigt werden. Betroffen sind hiervon besonders Fahrer, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben sowie Fahrer bei Bundeswehr, Polizei und anderen staatlichen Sicherheitsorganen. Die Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden. Bei einem Verstoß gegen § 74 FeV drohen Geldbußen. Womit befasst sich § 74 FeV? In § 74 FeV definiert der Gesetzgeber die Vorgaben zur Erteilung von Ausnahmen für die Zulassung im Straßenverkehr. Wann ist eine Ausnahme gemäß § 74 FeV möglich? In besonderen Härtefällen sind zum Beispiel Ausnahmen beim Mindestalter für den Führerschein möglich. Diese darf allerdings frühestens ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden. Ein möglicher Grund kann etwa eine außergewöhnlich schlechte Verkehrsverbindung zwischen Wohnung und Schule bzw. Arbeit sein. Kann gemäß § 74 FeV ein Bußgeld drohen? Wer sich nicht an die Auflagen der Ausnahmegenehmigung hält, muss mit Sanktionen rechnen. In der Regel droht in einem solchen Fall ein Verwarnungsgeld von 10 bis 25 Euro. Eine Übersicht der verschiedenen Tatbestände liefert diese Tabelle. Bußgeldtabelle zu § 74 FeV
Wer darf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen? Lauf § 74 Absatz 1 FeV dürfen lediglich die zuständigen, obersten Landesbehörden und ihr zugeordnete Stellen sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach eingehender Prüfung die Genehmigung in Sonderfällen erteilen. Der Antragsteller muss bei den entsprechenden Niederlassungen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen und die Entscheidung des Behörden abwarten. Bei minderjährigen Fahrern, die an dem Programm zum begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten, bedarf es laut & 74 Absatz 2 FeV der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (i.d.R. ein Elternteil). Die Genehmigung der Behörden kann § 74 Absatz 3 FeV auch mit Auflagen verbunden sein. Hierzu zählt besonders für das Fahren ab 17, dass stets ein zulässiger Begleiter auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Der begleitende Fahrer muss in der Sondergenehmigung – der Prüfbescheinigung – eingetragen sein. Auch für die Beifahrer gelten in diesem Fall bestimmte Vorschriften:
Das Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt in Deutschland bei 17 Jahren, sofern die zuständigen, obersten Landesbehörden die Zulassung zum Fahren ab 17 erteilt. Das Mindestalter bei Beginn des Fahrschulunterrichts liegt bei 16,5 Jahren.
Händigen Sie bei einer Kontrolle die gegebenenfalls erteilte Sonderzulassung nicht aus bzw. gesitzen eine solche nicht, verstoßen Sie gegen § 74 FeV und müssen mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 und 25 Euro rechnen. Die Vorschriften zur Ausnahmegenehmigung gelten nach § 74 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für Angehörige der Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei, Feuerwehr sowie des Zolls und Katastrophenschutzes dann nicht, wenn das Führen von Kfz in ihrem Aufgabenbereich hoheitlichen Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dient. Die Verfahren obliegen dem jeweiligen Landesrecht. |