Wo genügen beim parken parkleuchten

Die frage ist Wo genügen beim Parken eines Pkw auf unbeleuchteten Straßen Parkleuchten ? ,,,
-antworten sind nr ein ist richtig aber wieso mann braucht doch auch auserhalb geschlossene ortschaften leuchten ? 1.Innerhalb geschlossener Ortschaften

2.Auf Seitenstreifen von Autobahnen

3.Außerhalb geschlossener Ortschaften

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Wo genügen beim parken parkleuchten

Topnutzer im Thema Führerschein

Nr. 2 ist ja ganz unsinnig. Auf der Autbahn auf dem Seitenstreifen darfst du überhaupt nicht parken. Und ansonsten gilt, daß du außerorts beim parken aufgrund der fehlenden Beleuchtung und der höheren Fahrgeschwindigkeit (da fährt man ja nicht nur 50 sondern 100km/h) besser sichtbar sein mußt, damit man dich früher erkennt. Deshalb reichen dort dei Parkleuchten nicht. Da mußt du das Standlicht nutzen, wenn du dort parkst.

Wo genügen beim parken parkleuchten

weil außerorts normal keine straßenlaternen stehen oder die ganze nacht durchleuchten, damit ist ein unbeleuchtetes auto ein schwer zu erkennendes hindernis am straßenrand.

Wann spricht sich rum, dass man in der Stadt freie Spurwahl hat?

Gestern beim Paarduell (ja, wir schauen das an): Sky du Mont erzählt, dass man Mirja (seine Frau), wenn die Auto fährt, immer schon von weitem hört. Sie erzählt, dass die Hamburger ja alle verrückt sind und links fahren. Sie fährt dann hupend rechts vorbei und schert wieder ein.

Es ergibt sich die Frage, wann sich das Gesetz endlich bei allen rumspricht und das Thema hinter einem auffahrender Leute erledigt.

Ich meine natürlich das Gesetz:

§ 7 StVO

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 (da geht es um die Verkehrsdichte) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Weil es scheinbar neu ist (wobei es keine Zeit vor dieser Regelung gab. Es gibt nur Käffer und Zeiten, in denen es innerorts kaum zweispurige Straßen gab), eine kleine Umfrage:

Warum setzen manche Pkw-Fahrer keinen Blinker, wenn sie irgendwo ein- und ausfahren müssen, damit man weiß, wie man sich verhalten soll?

In der letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass viele Pkw- und Lkw-Fahrer NICHT mal mehr blinken, wenn sie irgendwo ein- und ausfahren müssen. Das ist ein großes Risiko für alle anderen Teilnehmer. Gestern stand ich vor einem Kreisverkehr, wo viele Pkws unterwegs waren. Fast keiner blinkte im Kreis für die Ausfahrt und man steht da und weiss nicht, wie man sich verhalten soll, damit kein Unfall passiert. Es ist echt nicht normal, dass sich die Pkw-Fahrer nicht an die Verkehrsregeln halten. Es kommt auch vor, man fährt auf der Autobahn und plötzlich schert einer raus ohne zu blinken und drängt dich auch noch in Richtung Seitenstreifen. Ob die Leute überhaupt noch damit rechnen, dass sie einen schweren Unfall auslösen können? Das ist denen NICHT mal bewusst, was sie da treiben. Was sagt ihr dazu? Müsste man die Verkehrsregeln nicht etwas strenger machen, denn bald wird auf unseren Straßen wie in der Pampas gefahren. mfg

Welche Handhabe hat die deutsche Polizei gegen ein zu lautes im Ausland zugelassenen KFZ?

Nehmen wir einmal folgendes an: Ich bekomme ein reizendes Jobangebot aus der Schweiz, verlege meinen Hauptwohnsitz dort hin und lasse dann ja auch meinen PKW dort zu. Nun komme ich mit diesem hin und wieder nach Deutschland, um Verwandte zu besuchen, einzukaufen oder die unbeschränkten Autobahnen auszunutzen. Allerdings ist dieser PKW durch Modifikationen der Abgasanlage (keine Kats, keine Mittelschalldämpfer;..) erheblich zu laut, ansonsten aber ohne jeden Mangel.

Was geschieht nun wenn ich auf deutschem Boden in eine Kontrolle gerate und die Beamten feststellen dass der Wagen zu laut ist? Kann mehr kommen als eine Geldstrafe? Werden eventuell die Schweizer Behörden darüber informiert oder ist das in diesem Fall unerheblich?

Worauf ich hinaus will ist: ich bin mir über die Konsequenzen bewusst, wenn ich in diesem Szenario ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hätte (also Erlöschen der Betriebserlaubnis, eventuelles Sicherstellen des Fahrzeugs, Vorwurf der Steuerhinterziehung,...) Wie sieht das jetzt jedoch mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug aus? Steuerhinterziehung ist ja auf jeden Fall vom Tisch, das Erlöschen der Betriebserlaubnis eigentlich auch, das wäre ja Sache der Schweizer Behörden, eine Sicherstellung würde folglich auch keinen Sinn machen, oder sehe ich das falsch?

Was kann also schlußendlich passieren? Bußgeld wegen Lärmbelästigung oder kann sogar die Weiterfahrt auf deutschem Boden untersagt werden? Und was würde im Wiederholungsfall passieren?

Wenn es wirklich nur ein Bußgeld nach sich zieht, wäre das ja eine super Möglichkeit ein zu lautes KFZ auf den guten deutschen Straßen zu bewegen, man bräuchte nur ab und zu etwas Kleingeld.

Höchstgeschwindigkeit von Bussen mit Anhänger?

Ich bin gerade bei der Diskussion einer anderen Frage auf eine seltsame Sache in der StVO gestoßen, bzgl.der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Bussen mit Anhänger.

In §3 steht:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt ...  1. außerhalb geschlossener Ortschaften a) für ...

dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h

In §18(5) steht dann aber:

Auf Autobahnen ... beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ... 2. für ...

c) Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h

Busse mit Anhänger dürfen also (sehr seltsam) auf Landstraßen schneller fahren als auf Autobahnen? Ist das tatsächlich so, oder habe ich da irgendwas übersehen?

(Ich muss zugeben, obwohl ich Busfahrer bin, war mit die 60er-Begrenzung auf Autobahnen bisher nicht bekannt, und ich bin in der Fahrschule auch mit Anhänger immer 80 auf der Autobahn gefahren, ohne dass mein Fahrlehrer dazu was gesagt hätte ...)

Wo genügen beim parken parkleuchten