Wie viele Klausuren darf man in einer Woche schreiben Berufsschule

Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren:

1. Tests, Übungsarbeiten oder kleine Arbeiten (Klassenarbeiten oder Kurzarbeiten)
Diese Klassenarbeiten nehmen keine ganze Schulstunde in Anspruch und werden unangekündigt geschrieben. Sie beinhalten den Lernstoff der vorherigen Unterrichtsstunden von mindestens einer Schulwoche. Die Benotung in Tests zählen im Verhältnis zu Klassenarbeiten weniger. Ich führe zum Beispiel in der dritten Klasse, die ich derzeit in Mathematik unterrichte, wöchentlich Einmaleins-Tests durch, deren Durchschnittsnote pro Halbjahr wie eine Klassenarbeit für das Schulzeugnis zählt.

2. Klassenarbeiten oder große Arbeiten (Schulaufgaben oder Probearbeiten)
Diese Klassenarbeiten werden zum Abschluss einer Lerneinheit durchgeführt. Sie dauern in der Regel eine Schulstunde, also 45 Minuten.

3. Vergleichsarbeiten (VERA) oder zentrale Lernstandserhebungen
Seit dem letzten Schuljahr werden diese Klassenarbeiten, die nicht in die Benotung eingehen, in allen dritten Klassen an zentralen Terminen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Deutsch- und Mathe-Arbeiten setzen sich jeweils aus zwei zentral gestellten Aufgabenheften zusammen, die in 30 Minuten (kurze Pause dazwischen) erledigt werden müssen. Die Schüler bearbeiten bei diesen Klassenarbeiten standardisierte Aufgaben, die den kompletten Lernstoff aus Klasse 3 abdecken.

4. Schriftliche Leistungsnachweise
Neben Klassenarbeiten und Tests kann der Lehrer noch andere Leistungen Ihres Kindes in die Benotung auf dem Schulzeugnis Ihres Kindes mit einbringen. Auch ein Referat oder eine Präsentation (in Baden-Württemberg ist in Klasse 2 eine Präsentation sogar verbindlich zu benoten) kann wie eine Klassenarbeit zählen. Gruppenarbeiten zu einem Thema, Lesetagebücher oder Werkstatthefte sowie auch Hausaufgaben und die Heftführung dürfen in die Benotung eingehen. Wenn ich zum Beispiel in einer 3. oder 4. Klasse Deutsch unterrichte, so zähle ich die Lesetagebücher, die meine Schüler zur gelesenen Klassenlektüre erstellen, wie eine Klassenarbeit und benote sie. 

10 Antworten auf Elternfragen rund um das Thema „Klassenarbeiten“

1. Müssen Klassenarbeiten angekündigt werden? 2. Wie viele Arbeiten dürfen an einem Tag / in einer Woche geschrieben werden? 3. Muss eine bestimmte Anzahl von Arbeiten in einem Schuljahr geschrieben werden? 4. Welche Inhalte dürfen in Klassenarbeiten abgefragt werden? 5. Was wird benotet und was nicht? 6. Wie kommt der Lehrer zu seinen Noten? 7. Fallen nachträglich gefundene Fehler zu Ungunsten meines Kindes aus? 8. Muss eine schlecht ausgefallene Klassenarbeit wiederholt werden? 9. Muss mein Kind eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben? 10. Dürfen in einer Nachschreibearbeit dieselben Inhalte abgefragt werden?
Ob und wie lange vorher das Datum von Klassenarbeiten bekannt gegeben werden muss, hängt von der jeweils geltenden Schulordnung und der Schulart ab. In den weiterführenden Schulen sind Klassenarbeiten in allen Bundesländern anzukündigen. In der Grundschule werden Klassenarbeiten allerdings in der Regel nicht angekündigt. In Bayern sollen sie laut Schulordnung ausdrücklich nicht angekündigt werden. Ich handhabe es in meinem Schulalltag so, dass ich Tests in den Klassen 1 und 2 ohne vorherige Bekanntgabe schreiben lasse. So kann ich den aktuellen Leistungsstand der Kinder durch die Tests erfahren, und die Kinder kommen nicht ängstlich oder gestresst zur Schule, weil ein Test ansteht. In den höheren Klassen jedoch kündige ich Klassenarbeiten etwa eine Woche vorher an. Ich halte es für wichtig, dass ältere Schüler lernen, sich auf eine Klassenarbeit oder auf Tests vorzubereiten, und selbst noch mal an ihren Lücken arbeiten.
An einem Schultag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. Am ersten Tag nach Ferien oder in den meisten Bundesländern auch nach Sonn- und Feiertagen dürfen keine Klassenarbeiten geschrieben werden. In der Regel sollen in allen Bundesländern nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. Zusätzliche Tests sind aber durchaus möglich. Eine Klassenarbeit muss erst zurückgegeben werden, bevor die nächste geschrieben werden darf.
Hierzu gibt es für jedes Bundesland verbindliche Vorgaben. Auch kann das Lehrerkollegium einer Schule Absprachen für Klassenarbeiten treffen. Fragen Sie beim Lehrer Ihres Kindes nach, wie es an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Ich selbst unterrichte in Baden-Württemberg, wo in Klasse 3 und 4 in Deutsch mindestens zehn schriftliche Klassenarbeiten pro Schuljahr, darunter fünf Aufsätze, geschrieben werden müssen. An meiner Schule haben wir uns auf fünf Aufsätze, drei Diktate, zwei Tests zum Lesen und kleinere Tests zur Sprachkunde geeinigt.
Klassenarbeiten prüfen die Inhalte der vorangegangenen Unterrichtsthemen ab. Im Unterricht geübte Aufgaben werden in ähnlicher Form abgefragt. Allerdings können durchaus auch schon bekannte Inhalte aus vorhergehenden Unterrichtseinheiten und Transferaufgaben vorkommen, um zu überprüfen, ob die Kinder die erlernten Inhalte auch auf andere Situationen übertragen können.
In Klasse 1 erhält Ihr Kind für seine Leistungen generell keine Noten. In Klasse 2 werden Klassenarbeiten und Tests zunächst mit Bemerkungen, später dann mit Noten versehen. In Klasse 3 und 4 werden alle Klassenarbeiten und Tests benotet. Die Vergleichsarbeiten (VERA) dürfen nicht benotet werden. Schriftliche Leistungsnachweise dürfen nur benotet werden, wenn der Lehrer sie vorher ankündigt.
Offizielle Notenschlüssel und Bewertungsraster gibt es nur für zentrale Prüfungen (Vergleichsarbeiten, Abitur usw.). Für Klassenarbeiten oder Tests gibt es keine verbindlichen Notenskalen, sondern jeder Lehrer erstellt ein den Anforderungen angemessenes Bewertungsschema. Generell können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind die Note 4 erhält, wenn es 50 % der Aufgaben gelöst hat (entsprechend dann die anderen Noten). Vor allem bei Diktaten einigen sich die Lehrer einer Schule oft auf dieselbe Bewertung (Fehler pro Gesamtwortzahl), damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist.
Auch ein Lehrer ist ein Mensch, und er kann bei der Korrektur einen Punkt übersehen oder sich verrechnet haben. Schauen Sie die korrigierte Klassenarbeit Ihres Kindes sorgfältig an, überprüfen sie die beanstandeten Fehler und zählen Sie die Punkte nach. Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Kind noch einen Punkt dazubekommt und sich die Note dadurch verbessert, so sollte es seinen Lehrer darauf hinweisen. Denn eine Korrektur der Note nach oben ist durchaus möglich! Wenn aber der Lehrer nach der Rückgabe der Klassenarbeit noch einen Fehler entdeckt, den er zuvor übersehen hat, so wird die Note dadurch nicht mehr schlechter. Das ist in den meisten Schulen die gängige Praxis und aus pädagogischer Sicht eine gerechte Vorgehensweise. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern gesetzliche Grundlagen zu diesem Vorgehen.
Zwar hält sich dieses Gerücht hartnäckig, aber in den meisten Bundesländern gibt es keine zwingende Vorschrift, dass Klassenarbeiten, die bei einem Großteil der Schüler schlecht ausgefallen sind, wiederholt werden müssen. Allerdings gibt es an vielen Schulen Regelungen, ab welchem Klassendurchschnitt (meist 4,0) oder bei welcher Anzahl von Schülern mit Note 5 oder schlechter (meist ein Drittel) eine Klassenarbeit wiederholt werden muss. Oft hat ein Lehrer auch die Möglichkeit, sich vom Schulleiter genehmigen zu lassen, dass eine schlechte Arbeit gültig ist und nicht wiederholt wird. Fragen Sie nach, wie das an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Derart schlecht ausfallende Arbeiten kommen immer mal vor; sollten sie sich aber häufen, sollte die Klassenpflegschaft nach den Gründen für ein so schlechtes Ergebnis für so viele Schüler forschen.
Eine Verpflichtung zum Nachschreiben einer versäumten Klassenarbeit in der Grundschule gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob Ihr Kind, wenn es bei einer Klassenarbeit gefehlt hat, nachschreiben muss. Wenn Ihr Kind durch eine Krankheit mehrere Arbeiten versäumt hat, wird der Lehrer in den meisten Fällen das Nachschreiben anordnen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt. Ihr Kind soll die Möglichkeit zur Vorbereitung erhalten, das heißt, der Nachschreibetermin sollte nicht am ersten oder zweiten Tag seiner Genesung erfolgen.
Die Nachschreibearbeit enthält dieselben Inhalte wie die Klassenarbeit, aber leicht verändert. Vom Schwierigkeitsgrad, der Punktezahl und der Menge her sollte diese Nachschreibearbeit der vorangegangenen Arbeit entsprechen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Der Offtopic-Treff auf phpBB.de - Hier ist (unter Beachtung des phpBB.de-Knigges) fast alles erlaubt


Baffzik Mitglied Beiträge: 2 Registriert: 06.06.2009 13:55

Beitrag von Baffzik » 06.06.2009 14:01

Hallo, ich besuche eine Berufsschule in NRW. Ich wollte mich im Schulgesetzbuch sowie auf schulministerium.nrw.de darüber informieren, wie viele Klausuren man pro Woche/pro Tag schreiben darf. Leider konnte ich dort nichts finden. Wir schreiben nächste Woche fünf Klausuren, davon zwei an einem Tag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist. Kennt jemand einen passenden § aus einem Gesetzbuch, der besagt, wie viele Klausuren man schreiben darf?

Vielen Dank für Antworten!

Baffzik Mitglied Beiträge: 2 Registriert: 06.06.2009 13:55

Beitrag von Baffzik » 06.06.2009 15:05

Hallo,
wurde diese Reglung nicht irgendwo festgelegt und eingetragen, damit man diesen Ausschnitt dem Bildungsgangleiter vorlegen kann?

Sanchez17 Mitglied Beiträge: 913 Registriert: 10.12.2005 22:21 Wohnort: Moers / Sevilla Kontaktdaten:

Kontaktdaten von Sanchez17

Beitrag von Sanchez17 » 07.06.2009 19:16

Hola, ich bin ebenfalls auf einer Berufsschule in NRW. Bei uns galt: 2 Klausuren an einem Tag = No go! Zumindenst sagten dies damals die Lehrer, das dies nicht ginge. Wobei man da wirklich Klausuren meinte. Tests gelten als keine Klausur. Hab jetzt aber schnell nochmal gegoogelt und auf Anhieb eine Antwort gefunden, die hier zutreffen könnte:

//www.uni-protokolle.de/foren/viewt/214498,0.html


Und es ist außerdem so, dass mehrere Prüfungen an einem Tag geschrieben werden dürfen. Jedenfalls steht in der APO-BK keine gegenteilige Vorschrift, selbst in der APO-GOSt für Gymnasien steht "in der Regel".

Scheint also möglich zu sein, mehrere Klausuren pro Tag zu schreiben.

Viva el betís, mi amor

Wir gehn voran, als euer zwölfter Mann, scheiß egal wie weit, ob Sturm oder Schnee, MSV Duisburg oé

Boecki91 Ehemaliges Teammitglied Beiträge: 4744 Registriert: 18.06.2006 15:21

Beitrag von Boecki91 » 09.06.2009 21:43

Ich hab wegen ähnlicher Fragestellung eine Mail vom Schulministerium NRW erhalten:

Nach Ziffer 8.11 Satz 3 der Verwaltungsvorschriften zu § 8 der APO-BK darf an einen Tag nur eine Arbeit geschrieben werden.

Wenn ich mal den Absatz hier rein zitieren darf:

8.11Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ sollen die durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren)gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden.

Das ist ein Gesetz für Berufsschulen, ggf. wichtig wäre das Wort "sollten". Gerne schicke ich dir auch den ganzen Gesetzes Text per E-Mail, schreib mir falls gewünscht ein PM mit der E-Mail Adresse.

Standart: Am besten mit beiden Beinen auf dem Boden
Standardmäßig antworte ich nicht auf PMs

gn#36 Ehrenadmin Beiträge: 9300 Registriert: 01.10.2006 16:20 Wohnort: Ganz in der Nähe... Kontaktdaten:

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Beitrag von gn#36 » 10.06.2009 12:29

Sollen ist aber dem dürfen fast gleich gestellt denn ich denke es ist der Schule durchaus zuzumuten dafür Sorge zu tragen dass dem so ist, dürfen ist ja eine knallharte Regelung gegen die sie gar nicht verstoßen dürfen.

Begegnungen mit dem Chaos sind fast unvermeidlich, Aber nicht katastrophal, solange man den Durchblick behält.
Übertreiben sollte man's im Forum aber nicht mit dem Chaos, denn da sollen ja andere durchblicken und nicht nur man selbst.

Boecki91 Ehemaliges Teammitglied Beiträge: 4744 Registriert: 18.06.2006 15:21

Beitrag von Boecki91 » 10.06.2009 18:17

Nimms doch als realitätsbezogen hin, in allen Firmen gibt es Termine bis wann etwas fertig sein muss, die Fallen meist auch alle auf einen Tag, dagegen kann man auch nichts sagen, sonst riskiert man es Kunden zu verlieren, wenn du eine Ausbildung mit Kundenkontakt hast solltest du das kennen

Kritisch wird es erst wenn man 2 Bildungsgänge gleichzeitig macht und wichtige dinge wie Fachendnoten und Abschlussprüfungen zusammen falllen.

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gn#36 Ehrenadmin Beiträge: 9300 Registriert: 01.10.2006 16:20 Wohnort: Ganz in der Nähe... Kontaktdaten:

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Beitrag von gn#36 » 11.06.2009 00:53

Naja ich bin schlimmeres gewohnt, z.B. Prüfungsergebnisse über ein halbes Semester später, was natürlich für die Leute die die Prüfung zum letzten Mal ablegen (bestanden = weiter studieren, durchgefallen = was anderes suchen) ziemlich blöd ist da ihnen eigentlich nur bleibt das Studium zu schmeißen wenn sie keine Zeit vergeuden wollen.

Begegnungen mit dem Chaos sind fast unvermeidlich, Aber nicht katastrophal, solange man den Durchblick behält.
Übertreiben sollte man's im Forum aber nicht mit dem Chaos, denn da sollen ja andere durchblicken und nicht nur man selbst.

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