Wie lange dauert kfw zuschuss auszahlung 2022

Hallo miteinander,

hat schon jemand Erfahrungen gemacht hinsichtlich der Dauer bis ein Zuwendungsbescheid zugestellt wird? Also BEG EM (BAFA). Bei der KFW (Zuschussportal ) hatte ja man quasi sofort bei EM die Zusage.

Besten Dank im Voraus für eine etwaige Info

Ladestationen Weitere Ladestationen

03.11. eingereicht mit den Rechnungen, und der Status ist immer noch: BnD in Prüfung durch KfW, seufz.

Ehrlich gesagt beruhigt mich das deins noch offen ist, weil ich es früher eingereicht hab und meine Rechnungen getrennt sind
Einmal die Arbeit und einmal die Box

So 6-8 Wochen Geduld braucht man da schon bis von der KfW was kommt…

Bei mir hat es nach Einreichung der Rechnungen am 14.10. bis zum 10.12. gedauert, bis ich die Benachrichtigung bekommen habe. Also kann es auch etwas mehr als 8 Wochen dauern, auf 6 Wochen sollte man sich eher nicht einstellen.

Krass das es jetzt so lange dauert. Bei mir war der Antrag innerhalb von nem Tag durch. Zwischen Auszahlungsantrag und Entscheidung waren nur Minuten.

Zwischen Beantragung und Genehmigung ging es bei mir auch sehr fix. Nur halt zwischen Rechnungen hochladen und dann die Förderung abgenickt bekommen bzw. Geld überwiesen bekommen hat es gedauert. Wie man hier so lesen kann, bin ich bei weitem keine Ausnahme, so 6-8 Wochen scheinen schon länger der Regelfall zu sein.

Wann hattest du die Förderung erstmalig beantragt, die Rechnungen hochgeladen und wann kam dann die Zusage?

Zuschussantrag war am 8.1 Entscheidung war am 8.1 Rechnung hochladen beim Auszahlungsantrag am 14.5

gab quasi direkt danach die Mail das es durch ist. Dachte zuerst das es nur die Bestätigung des Hochladens wäre, war aber die Entscheidung.

Ok, freut mich für dich. Ab ca. Juni/Juli scheint es länger geworden zu sein.

Das sind wohl glückliche Ausnahmefälle, wo direkt nach Hochladen der Rechnungen der Auszahlungsbescheid kommt. Normal sind aber wohl eher die genannten 6-8 Wochen.

aresmidas:

Zuschussantrag war am 8.1
Entscheidung war am 8.1

Das ist normal und auch die Regel

aresmidas:

Rechnung hochladen beim Auszahlungsantrag am 14.5
gab quasi direkt danach die Mail das es durch ist.

Das ist eher die absolute Ausnahme. So noch nie gehört und auch gelesen

Wann hattest du das Geld auf dem Konto ?

ChristianH:

So noch nie gehört und auch gelesen

in den >2.000 Beiträgen hier meine ich 1-2 solcher Fälle gelesen zu haben

1 „Gefällt mir“

am 31.5 waren die 900€ da.
Dachte das wäre mit nem Belegleser oder so automatisiert.

Also das ist echt Top


So siehts im Portal aus.

Moin zusammen,

Weil ich gerade eben meine Auszahlungsbestätigung (… bis zum 31.01.2022 …) von der KFW erhalten habe, hier für Eure Statistik:

Zuschussantrag: 24.07.2021 Zuschussentscheidung: unmittelbar, Sekunden nach Antrag… 24.07.2021 … Elektriker, Angebote, Entscheidung, Auftrag… 2 Tage… bis Elektriker Zeit hatte und den Auftrag ausführen konnte, Rechnungsstellung etc. … Auszahlungsantrag: 23.102021 Auszahlungsbestätigung: 14.12.2021

Auszahlung auf Konto: „bis“ 31.01.2022

Mal abwarten, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto ist.
Melde mich dann nochmal.

Soweit erstmal

fddw

Moin,
bei mir

Auszahlungsantrag: 21.10.2021 Auszahlungsbestätigung: 15.12.2021

Auszahlung auf Konto: bis 31.01.2022

wundere mich ehrlich gesagt über die „späte“ Auszahlung.


31.12.21 wäre für mich nachvollziehbar gewesen. Sich allerdings nach knapp 2 Monaten der Bearbeitung weitere 1 1/2 Monate zur Auszahlung zu gönnen strapaziert die Gesuld schon ganz schön.

Was sagt ihr?

ChristianH:

Das ist eher die absolute Ausnahme. So noch nie gehört und auch gelesen

War bei mir auch so.

1 „Gefällt mir“

DerMarjus:

Was sagt ihr?

ist ein geschenkter Gaul.

Daten von meiner Seite:

12.10.2021: Zuschussantrag
12.10.2021: Zuschussbestätigung

11.11.2021: Auszahlungsantrag
15.12.2021: Auszahlungsbestätigung

bis 31.01.2022: Auszahlung auf Konto

Kennt jemand den Grund für das Datum? Langsame Prozesse, Zeitpuffer, Bilanz, Statistik oder einfach weil es ca. 6 Wochen dauert aktuell?

Bei der bafa stand „voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen“ und Geldeingang war 2 Tage nach dem Brief.

Bin voll bei euch, geschenkte Wallbox… Würde es nur gerne verstehen

Bisher (was man so lesen kann und auch bei mir) war der Auszahlungtermin der letzte Tag des Monats in dem die Auszahlungsbestätigung kam. Ausnahme eigentlich nur, wenn die Auszahlungsbestätigung zu knapp am letzten Tag des Monats dran war, dann letzter Tag Folgemonat.

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Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren oder den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln. In diesem Artikel finden Sie aktuelle Infos zu den relevanten KfW-Programmen. Alle Förderungen, auch über die KfW hinaus, finden Sie mit dem FördermittelCheck:

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

  • KfW bietet Darlehen und Zuschüsse
  • Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft
  • Förderantrag muss vor dem Beginn der Umsetzung gestellt werden
  • Energieeffizienz-Expert*innen sind einzubeziehen
  • Kredite werden über herkömmliche Banken beantragt, Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal

Ein paar allgemeine Informationen vorweg: Die KfW ist die Förderbank des Bundes. 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet, unterstützt sie heute Vorhaben, die wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Belangen dienen. Dazu gehört auch die energetische Optimierung der Gebäude in Deutschland, da dies die Gebäude wirtschaftlicher macht und dem Klimaschutz zugutekommt.

Hier finden Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zur KfW-Förderung für Bauen und Sanieren. Anschließend folgt eine detaillierte Konditionenübersicht zu den einzelnen Förderprogrammen.

Welche Förderung suchen Sie?

Treffen Sie eine Auswahl, um zum passenden KfW-Programm weitergeleitet zu werden:

Welche Maßnahme planen Sie?

Auf der rechten Bildschirmseite finden Sie eine Zusammenstellung aller geförderten Maßnahmen der Bereiche

  • Bestandsgebäude,
  • Neubau,
  • Elektromobilität sowie
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Durch einen Klick auf das Schlagwort Ihrer Wahl gelangen Sie zum passenden Artikel. 

Was ist eine KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung. Diese kann, je nach Förderprogramm, in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens erfolgen. Die Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft, die in der Regel über den gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen. So müssen beispielsweise beim Dämmen die vorgegebenen Standards der KfW erreicht werden, die anspruchsvoller sind, als sie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt.

Lohnt sich eine KfW-Förderung?

In der Regel schon. Viele Kredite der KfW haben Jahreszinsen und Laufzeiten, die andere Banken so nicht anbieten können.

  • Bei den Laufzeiten der Darlehen ist zu beachten, dass die Zinsbindung nach zehn Jahren endet. Es kann also im Anschluss auch eine höhere Verzinsung der Restschulden geben.
  • Die Zuschüsse lohnen sich auf jeden Fall, da diese nicht zurückgezahlt werden müssen. Immer vorausgesetzt natürlich, dass die technischen Mindestanforderungen, an die die Förderung geknüpft ist, sinnvoll für das eigene Vorhaben sind.

Wie hoch ist eine KfW-Förderung?

Ganz unterschiedlich. Bei Krediten und Zuschüssen werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Bei Krediten ergibt sich die Förderhöhe aus tilgungsfreien Anlaufjahren, verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüssen. Die Höhe der Förderung wird durch Höchstsummen der Gesamtkosten begrenzt, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. Einige Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden. Für konkretere Informationen zur Höhe und zum jeweiligen Jahreszins ist ein Blick in die Kurzinfos mit der jeweiligen Konditionenübersicht nötig, die unten folgt.

Schritt für Schritt zur KfW-Förderung: Wo, wann und wie beantrage ich eine KfW-Förderung?

Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel zu beantragen:

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
  3. Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden. Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
  5. Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Je nach Förderprogramm können die einzelnen Schritte anders aussehen. Wichtig ist, die genauen Bedingungen vor Beginn der Maßnahme zu prüfen und nicht erst währenddessen oder nachher.

Bei Fragen können Sie sich auch direkt an das kostenlose Service-Telefon der KfW wenden: 0800 539 9002

Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich. So gibt es etwa Förderprogramme für Unternehmen, Handwerker*innen, Familien oder für Hausbesitzer*innen.

Der Antrag für einen KfW-Kredit muss immer über ein Kreditinstitut laufen. Häufig ist eine Energieberatung im Vorfeld eine Förderbedingung der KfW. Die entsprechenden Unterlagen sind dann mit dem Förderantrag einzureichen. Eine Energieberatung selbst kann ebenfalls gefördert werden. Die Beratung muss von einem/r anerkannten Energieeffizienz-Expert*in durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Wann wird eine KfW-Förderung ausgezahlt?

In der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW. Die Auszahlung erfolgt bei Krediten über den gewählten Finanzierungspartner und bei Zuschüssen direkt über die KfW.

Nach Abschluss der Maßnahmen müssen zumeist Handwerkerrechnung, Kaufbelege und Nachweise über die Erfüllung der Konditionen eingereicht werden. Die Rückzahlung richtet sich nach der im jeweiligen Programm festgeschriebenen Laufzeit. Bei Krediten ist häufig ein Tilgungszuschuss möglich, wenn alles ordnungs- und fristgemäß eingereicht und gezahlt wird.

Konditionenübersicht: Alle wichtigen KfW-Förderprogramme

Eine Förderung für Ihre Maßnahme ist nicht dabei?
Alle anderen KfW-Förderprogramme und viele weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie im FördermittelCheck.

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KfW-Förderprogramme 261, 262, 461 – Kredite und Zuschüsse

Das KfW-Programm 461 Energieeffizient Bauen unterstützt Sie beim Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40. Bei beiden Effizienzklassen sind jeweils die Plus-Variante und die Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse ebenfalls förderfähig.

  • Beim Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung förderfähig ebenso wie eine akustische Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.
  • Beim Kauf wird der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) gefördert.

Der Kredit übernimmt je nach Effizienzklasse 15 bis maximal 25 Prozent von einem maximalen Kreditbetrag der förderfähigen Kosten von 120.000 bzw. 150.000 Euro.

Bei Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Niveaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Beim Effizienzhaus 40 Plus beträgt dieser 25 Prozent der Darlehenssumme (also maximal bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit). Für ein Effizienzhaus 40 sind es 20 Prozent (bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit). Bei einem Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse werden 22,5 Prozent gefördert (maximal 33.750 Euro pro Wohneinheit).

Die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 wird zum Februar 2022 eingestellt. Anträge können bis Ende Januar weiterhin eingereicht werden, maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. 

Das Programm 261 unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Wenn Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus-Neubau eine Ölheizung einbauen, erhalten Sie seit dem 1. Januar 2020 keine Förderung mehr.

Tipp: Mit dem KfW-Vorteilsrechner können Sie schnell und unkompliziert vergleichen, ob sich ein KfW-Kredit für Sie lohnt.

Alle weiteren Konditionen der einzelnen Förderprogramme (auch zum Jahreszins):

Zuschüsse über das Zuschussportal beantragen

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KfW-Förderprogramme 261 und 262 – Kredite

Sie möchten Ihren energieeffizienten Neubau/-kauf selbst beziehen?

Dann besteht die Möglichkeit, die KfW-Förderung 261mit dem Wohneigentumsprogramm 124 zu kombinieren. Dieses fördert den Kauf oder den Bau Ihres Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Kredit. Der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist mit dem Förderprogramm 134 möglich.

Mit diesen beiden Förderprogrammen können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer Gesamtkosten finanzieren, im Programm 124 maximal 100.000 Euro pro Vorhaben. Beim Bau gehören dazu die Kosten für Baugrundstück und Außenanlagen sowie Bau- und Baunebenkosten. Beim Kauf betrifft es den Kaufpreis inklusive Nebenkosten sowie die Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen je nach Effizienzklasse?

KfW-Neubau-FördersätzeEffizienzhaus(Tilgungs-)zuschuss in Prozent je WohneinheitBetrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Plus25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag/ förderfähigen Kostenbis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 4020 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag/ förderfähigen Kostenbis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse22,5% von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag/ förderfähigen Kosten bis zu 33.750 Euro

KfW-Förderprogramme 261 und 262 – Kredit

Mit den KfW-Förderprogrammen 261 und 262 können Sie die energetische Sanierung Ihres Bestandsgebäudes zum KfW-Effizienzhaus fördern lassen – vorausgesetzt der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude liegt  zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Ebenfalls förderfähig sind Sanierungen von Bau­denkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz und der Kauf von saniertem Wohnraum.

Nicht mehr gefördert werden seit dem 1. Januar 2020 Wärmeerzeuger auf Basis des Energie­trägers Öl. Dazu zählen zum Beispiel Öl-Brennwert­kessel oder eine ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage. Die Kosten dafür zählen also nicht mehr zu den förderfähigen Kosten.

Beim KfW-Programm 261 erhalten Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent  von bis zu  120.000 Euro pro Wohneinheit, je nach angestrebten KfW-Effizienz-Standard. 27,5 Prozent sind es zum Beispiel für ein Effizienzhaus 100l. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten Sie einen Zuschuss von 40 Prozent.

Für die Finanzierung von einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen ist das KfW-Förderprogramm 262 geeignet. Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden auch folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

  • die Wärmedämmung von Wänden, dem Dach sowie Keller- und Geschossdecken,
  • den Einbau oder das Erneuern von Fenster und Außentüren,
  • den Einbau oder das Erneuern eines Sommerlichen Wärmeschutzes
  • den Einbau von Digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder tecnische Anlagen smart steuerbar machen

Darüber hinaus sind auch einzelne Maßnahmen der Heizungstechnik förderungsfähig. Dazu gehören:

  • Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready"
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarthermie-Anlagen
  • Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien (Emissionsgrenzwert für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m3)
  • Gebäudenetze oder Anschlüsse an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 %
  • Optimierung der Heizungsanlage

Seit dem 1. Januar 2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA übernommen. Die KfW-Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie das Heizungs- und Lüftungspaket entfallen.

Die maximale Kredithöhe beim Programm 262  liegt bei 60.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 50 Prozent. Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) wenden. Seit dem 01.01.2021 fördert das BAFA alle einzelnen energetischen Maßnahmen der BEG EM mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungs­zuschuss beim KfW-Kredit.

Übersicht: Tilgungszuschüsse bei den KfW-Programmen 261/ 262

Fördersätze Sanierung zum Effizienzhaus seit 1.7.2021Effizienzhaus(Tilgungs-)zuschuss in Prozent je WohneinheitBetrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 4045 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 54.000 Euro
Effizienzhaus 40 EE-Klasse50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 75.000 Euro
Effizienzhaus 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 48.000 Euro
Effizienzhaus 55 EE-Klasse 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 67.500 Euro
Effizienzhaus 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 42.000 Euro
Effizienzhaus 70 EE-Klasse 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 60.000 Euro
Effizienzhaus 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 36.000 Euro
Effizienzhaus 85 EE-Klasse 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 52.500 Euro
Effizienzhaus 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 33.000 Euro
Effizienzhaus 100 EE-Klasse32,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 48.750 Euro
Effizienzhaus Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 45.000 Euro
Einzelmaßnahme (außer Heiztechnik) 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis 60.000 Euro
Einzelmaßnahme (Heiztechnik)bis 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis 60.000 Euro

Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit eines KfW-Effizienzhaus notwendig sind. Dies beinhaltet alle Materialien sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch spezifische Fachunternehmen. Im Falle, dass Material zusätzlich eingekauft wird, können die Kosten abgesetzt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Anbringung beziehungsweise der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Im Zusammenhang mit der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können die Kosten für folgende Komponenten/Systeme/Einrichtungen mitfinanziert werden:

  • sommerlichen Wärmeschutz
  • Smart-Meter und Smarthome-Systeme

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KfW-Förderprogramm 461 – Zuschuss

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung modernisieren und hätten dafür gern eine einmalige Finanzspritze?

Privatpersonen, die keinen Kredit aus den KfW-Förderprogrammen 261 oder 262 aufnehmen wollen, können auch einen Investitionszuschuss über das Förderprogramm 461 beantragen.

Dieses Förderprogramm unterstützt die energetische Sanierung und Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Gefördert werden eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen sowie das Sanieren von Baudenkmälern. Auch beim Kauf von saniertem Wohnraum greift das KfW-Förderprogramm 430. Nicht mehr gefördert werden seit dem 1. Januar 2020 Öl-Heizungen. Bei einer Sanierung zum oder dem Kauf eines Effizienzhauses zählen die Kosten für die Ölheizung also nicht mehr zu den förderfähigen Kosten.

Wie bei vielen anderen Förderungen gilt auch beim Programm 430: Je besser der KfW-Standard des sanierten oder gekauften Hauses ist, desto höher ist der Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten.

  • KfW-Effizienzhaus 55: 40 Prozent Zuschuss, maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100 oder Effizienzhaus Denkmal: 27,5  bzw. 25 Prozent Zuschuss, maximal 30.000 Euro

Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) wenden. Seit dem 01.01.2021 fördert das BAFA alle einzelnen energetischen Maßnahmen der BEG EM mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungs­zuschuss beim KfW-Kredit.

Alle weiteren Konditionen der einzelnen Förderprogramme (auch zum Jahreszins):

Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal beantragen

KfW-Förderprogramm 431 – Zuschuss

Das bisherige KfW-Förderprogramm 431 – Zuschuss ist seit dem 01.07.2021 ausgelaufen. Für eine professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase können Sie aber weiterhin beim BAFA einen Antrag stellen und einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten (bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Antragsteller*in und Vorhaben) beantragen. Den Zuschuss gibt es allerdings nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen:

  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Heizungsoptimierung

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel Bundesförderung für effiziente Gebäude. 

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Nutzen Sie den FördermittelCheck, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Konditionenübersicht der KfW-Programme aufgeführt sind. Der ModernisierungsCheck zeigt Ihnen, welche Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und wie hoch die Einsparungen ausfallen können.

Autor: Stefan Heimann

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