Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Sie erhalten den Weiterbewilligungsantrag (WBA) einige Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums per Post automatisch nach Hause. Alternativ steht Ihnen der Weiterbewilligungsantrag auch zum Download zur Verfügung.

Um in überschaubaren Abständen prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für Ihren Anspruch noch gegeben sind, werden die Leistungen in der Regel jeweils für 6 bzw. 12 Monate bewilligt.

Bitte füllen Sie den Weiterbewilligungsantrag immer vollständig aus. Das bedeutet insbesondere, dass die Eintragungen vollständig sind und Ja/Nein-Fragen zwingend beantwortet werden. Falls Ihnen Kosten für Unterkunft und Heizung entstehen, so tragen Sie Ihre aktuellen Kosten ein. Sie vermeiden dadurch Rückfragen und verkürzen die Bearbeitungszeit.

Reichen Sie folgende Nachweise mit ein:

- 3 Monate Kontoauszüge aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft

- Nachweise zu Unterhaltszahlungen

- die Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate

- letzte Jahresneben- bzw. Heizkostenabrechnung (sofern noch nicht vorgelegt)

- etc.

Sollten Änderungen für die Zukunft auftreten, reichen Sie diese (soweit bekannt) bereits direkt mit ein.

Änderungen Ihrer persönlichen Umstände sind immer umgehend und unaufgefordert mitzuteilen (z.B. Umzug, Arbeitsaufnahme, Mietpreiserhöhung etc.).

Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Ich habe seit 2 - 3 Jahren eine neue Sachbearbeiterin beim Jobcenter, welche bei jedem Weiterbewilligungsantrag meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt und zwar lückenlos und OHNE JEGLICHEN BEGRÜNDETEN VERDACHT. Darf sie das? Und wenn ja, warum ? Kennt da vielleicht jemand die genaue Rechtsgrundlage dafür? Wäre nett :-)

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Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Natürlich dürfen die Jobcenter nicht alles. Hier ein paar Fargen und Antworten zum Thema Kontoauszüge schwärzen und Hartz4 vom Bundesbeauftraten für Datenschutz:

http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Fragen_Antworten/FAQ_Arbeit_ArbeitslosengeldII/Arbeit_Arbeitslosengeld_table.html?nn=5217060

Zitat:Kontoauszüge - Wie muss ich Kontoauszüge vorlegen und was passiert damit?Das Jobcenter darf die Vorlage der Kontoauszüge bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten verlangen, gleichgültig, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine einmalige Leistung handelt (Urteil des BSG vom 19.02.2009, Az. B 4 AS 10/08 R). Auch in Einzelfragen kann die Vorlage von Auszügen verlangt werden, wenn der Zugang eines Einkommens auf dem Konto zu prüfen ist. Eine weitergehende Verpflichtung zur Vorlage von bis zu sechs Monaten kann regelmäßig bei selbständigen Leistungsberechtigten bestehen, da diese die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Bewilligungszeitraums (in der Regel sechs Monate, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II) nachweisen müssen.Die Vorlage der Auszüge kann nicht verlangt werden, wenn die Aufforderung ohne konkreten Antrag oder Anlass erfolgt oder wenn der Sachverhalt durch andere ebenso geeignete Mittel aufgeklärt werden könnte und dies einen geringeren Aufwand erfordert (Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit - § 78b SGB X).Schon bei der Aufforderung zur Vorlage muss seitens des Jobcenters auf die Möglichkeit zur Schwärzung einzelner Passagen hingewiesen werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei Ausgabebuchungen, nicht bei Einnahmen. Geldeingänge muss das Jobcenter daraufhin prüfen, ob diese als Einkommen (§ 11 SGB II) den Leistungsanspruch mindern. Die Schwärzungsmöglichkeit bei Ausgabebuchungen bezieht sich nicht auf das Buchungs- und Wertstellungsdatum oder den Betrag, sondern ausschließlich auf bestimmte Passagen des Empfängers und Buchungstextes, wenn der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung durch das Jobcenter plausibel bleibt. Geschwärzt werden dürfen vor allem die in den Auszügen enthaltenen besonderen Arten personenbezogener Daten, wie beispielsweise Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Nach der Schwärzung des genauen Namens des Empfängers müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende als grundsätzlicher Geschäftsvorgang erkennbar bleiben.

Nach der Einsicht in die Auszüge genügt dem Jobcenter regelmäßig der Vermerk in der von ihm geführten Akte, dass die Auszüge vorgelegen und keine Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben. Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge (§ 67 Absatz 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X) kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt.

Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Erstens darf sie das und zweitens sollte jemand der nichts zu verbergen hat, damit kein Problem haben ..... was soll sie da schon sehen .. Deine Einnahmen und Deine Ausgaben ... das heißt die Grundlage dafrü warum Du einen Anspruch auf Sozialleistungen hast ...

Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Topnutzer im Thema Jobcenter

Darf sie, aber nur die Vorlage darf sie verlangen, ergo sie darf sie sich vor Ort ansehen, aber nicht kopieren und schon garnicht behalten.

Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?

Recht, Hartz IV, Jobcenter

Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. 9. 2008 - B 14 AS 45/07 R: http://lexetius.com/2008,3925

"[9] 1. Der Kläger war im Rahmen der im SGB II ebenfalls geltenden Mitwirkungsobliegenheiten gemäß §§ 60 ff SGB I gehalten, eine Kontenübersicht, die Kontoauszüge und die Lohnsteuerkarte vorzulegen (hierzu unter 2.). [...]

Gegen die Aufforderung, die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 B 48/06 AS ER). [...]

Die Mitwirkungsobliegenheiten der §§ 60 ff SGB I bestehen dann auch grundsätzlich unabhängig vom Vorliegen von Verdachtsmomenten gegen den Leistungsempfänger."

Gruß aus Berlin, Gerd

Arge will Kontoauszüge der letzten 12 Monate

Hallo, Ich bin verheiratet und habe eine Tochter, meine Frau bezieht bereits ALG2 (Mutterschutz) Ich habe im Januar 2013 meine Schule abgebrochen(Fach abi) in der Zeit in der ich in der Schule war, habe ich Bafög bezogen. Von Januar 2013 bis Dezember 2013 habe ich kein ALG oä bekommen, nur Kindergeld und habe hier und da mal ausgeholfen bei Umzügen um über die Runden zu kommen. Nun habe ich im Dezember beantragt das ich in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden soll. Als ich heute einen Termin hatte um zu erklären wie ich über die Runden gekommen bin in der Zeit zwischen Januar und Dezember, wurde mir auch gesagt, dass man die Kontoauszüge der letzten 12 Monate haben wollen würde, ist das rechtens? Reicht es nicht wenn ich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlege(nicht kopieren lasse) Ausserdem wurde gesagt, dass ich das Schreiben von der Bafögstelle mitbringen muss, dass kein Bafög mehr gezahlt wird, wie sieht es mit der Rechtslage da aus? Eigentlich ja Sinnlos, wenn man sowieso schon Kontoauszüge vorlegt. Dann wurde mir vorgeworfen ich könnte andere Konten haben, heimlich noch zur Schule gehen und weiter Bafög beziehen, allerdings wurde eine Schulbescheinigung vorgelegt in der ersichtlich ist, dass ich die Schule im Januar verlassen habe. Danke und entschuldigt den langen Text. lg

Welche Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ALG2?