Welche dokumente für auto anmelden

Ja, das ist kein Problem. Ist dein Personalausweis zum Beispiel abgelaufen, kannst du dein Auto mit Reisepass anmelden. Zusätzlich brauchst du eine Meldebescheinigung. Damit weist du bei der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass dein im Reisepass angegebener Wohnort noch aktuell ist.

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief anmelden?

Das hängt davon ab, warum das Dokument nicht vorliegt. Hast du den Fahrzeugbrief verloren oder wurde er gestohlen, muss er ersetzt werden. Dafür meldest du den Verlust oder Diebstahl bei der Kfz-Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet wurde. Dort kannst du anschließend eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.

Hast du ein ausländisches Fahrzeug gekauft, für das keine deutschen Fahrzeugpapiere vorliegen, brauchst du für die Autoanmeldung folgende Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag
  • Importbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • COC-Papiere oder Vollgutachten
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • Bei Nicht-EU-Importen: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bei EU-Importen: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen)

Ein ausländisches Auto mit deutschem Fahrzeugbrief kannst du meist wie einen regulären Gebrauchtwagen anmelden.

Woher bekomme ich die benötigten Dokumente?

Damit die Autoanmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle reibungslos über die Bühne geht, musst du alle notwendigen Unterlagen dabeihaben. Was du woher bekommst, zeigt diese Übersicht:

eVB-Nummer: Sobald du eine Kfz-Versicherung abschließt, erhältst du eine elektronische Versicherungsbestätigung. Die siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination schickt dein Versicherer dir meist per E-Mail oder SMS zu.

Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: Die Fahrzeugpapiere erhältst du vom Händler oder Hersteller des Autos. Bei Gebrauchtwagen bekommst du sie vom Verkäufer bzw. Vorbesitzer.

HU-Bericht: Den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung erhältst du bei gebrauchten Autos meist vom Verkäufer. Hat das Fahrzeug keinen gültigen TÜV, lässt du dir bei einer technischen Prüfstelle.

Alte Nummernschilder: Die bisherigen Kennzeichenschilder gibt dir der Vorbesitzer des Wagens mit. Bei Neuwagen bekommst du die Nummernschilder erst bei der Kfz-Zulassung.

Wunschkennzeichen: Deine Wunschkombination kannst du auf der Webseite deiner Kfz-Zulassungsstelle vorab reservieren. Das geht aber auch vor Ort bei der Kfz-Behörde.

SEPA-Lastschriftmandat: Das Formular für die Abbuchung der Kfz-Steuer füllst du online auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums aus und bringst den Ausdruck zur Kfz-Behörde mit. Du erhältst das Lastschriftmandat aber auch vor Ort.

Wer muss das Auto anmelden?

Normalerweise meldet der Fahrzeughalter sein Auto an. Das heißt: Wenn du dein neues oder gebrauchtes Kfz anmelden möchtest, gehst du persönlich zur Kfz-Zulassungsstelle.

Hast du keine Zeit, kannst du einer anderen Person eine Vollmacht zum Auto anmelden ausstellen. Damit dein Stellvertreter mit Vollmacht dein Auto anmelden kann, benötigt er neben den Unterlagen für die Autoanmeldung folgende Dokumente:

  • schriftliche Vollmacht (mit deiner Unterschrift, im Original)
  • Personalausweis des Bevollmächtigten (im Original)
  • Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte deine Kfz-Steuer und mögliche Schulden erfahren darf
  • Kopie deines Personalausweises

Tipp: Du brauchst eine Vorlage für deine Vollmacht? Auf der Webseite des ADAC findest du Musterformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken. Auch Kfz-Behörden bieten auf ihren Webseiten vorgefertigte Vollmachten an.

Kann ein Autohaus mein Auto anmelden?

Ja, auch Autohäuser oder spezielle Agenturen können dein Auto anmelden. Händler und Co. verlangen für den Zulassungsservice in der Regel eine Gebühr. Außerdem musst du dem Dienstleister eine Vollmacht ausstellen, damit er die Kfz-Zulassung für dich abwickeln kann.

Wo kann ich mein Kfz anmelden?

Du meldest dein Auto bei der für dich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an. Welche Behörde das genau ist, hängt von deinem Wohnort bzw. deinem Hauptwohnsitz ab. Die Zulassungsstelle kann sich im Landratsamt, Bürgerbüro oder Kreisverwaltungsreferat befinden. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

Deine Kfz-Behörde findest du am einfachsten online. Entweder auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises. Oder über die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dort findest du ein Adressverzeichnis aller Zulassungsbehörden in Deutschland.

Wenn du das Auto auf eine Firma oder einen Verein zulässt, ist der Hauptsitz entscheidend. Für die Autoanmeldung ist die Zulassungsstelle am Firmensitz oder Vereinssitz verantwortlich.

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Informiere dich vor der Autoanmeldung über die aktuellen Öffnungszeiten deiner Kfz-Zulassungsstelle. Online kannst du bei vielen Kfz-Behörden vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung vereinbaren. Diesen Service solltest du nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Insbesondere während der Stoßzeiten am Morgen und Vormittag.

Wie lange dauert die Autoanmeldung?

Beim Auto anmelden hängt die Dauer des Behördenbesuchs davon ab, ob du dir vorab einen Termin gesichert hast. Wenn du mit Terminreservierung pünktlich vor Ort bist und alle nötigen Unterlagen mitbringst, ist dein Auto oft innerhalb von 30 Minuten angemeldet. Schaust du spontan bei der Kfz-Zulassungsstelle vorbei und ziehst eine Nummer, wartest du teilweise mehrere Stunden.

Zuletzt überprüft: 19/05/2021

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Auto in der EU in dem Land anmelden, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Es gibt keine EU-weiten Regelungen zur Fahrzeugzulassung. Die folgenden Informationen spiegeln die gängige Praxis in vielen EU-Ländern wider.

Informieren Sie sich über die Vorschriften Ihres Heimatlandes und die Vorschriften des Landes, in das Sie ziehen!

  • Österreichatde
  • Belgien*be
  • Bulgarien*bg
  • Kroatiencren
  • Zypern*cy
  • Tschechien*cz
  • Dänemarkdken
  • Estlandeeen
  • Finnlandfien
  • Frankreich*fr

Zur Anmeldung Ihres Autos müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen.

  • Nachweis und Prüfbescheinigung über die technische Überwachung
  • Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis über die Eigentümerschaft
  • Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Nachweis über den Versicherungsschutz
  • Konformitätsbescheinigung für Neuwagen

Nachweis und Prüfbescheinigung über die technische Überwachung

Als Fahrzeugeigentümer sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Auto in verkehrssicherem Zustand zu halten sowie es vier Jahre nach Erstzulassung und danach alle zwei Jahre zur technischen Überwachung vorzuführen.

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto dorthin ummelden wollen, müssen Sie den Behörden den Nachweis erbringen, dass Ihr Auto in Ihrem vorherigen Wohnsitzland eine technische Untersuchung erfolgreich durchlaufen hat.

Die Untersuchungsintervalle können sich von EU-Land zu EU-Land erheblich unterscheiden.

Der Nachweis über die erfolgreich durchlaufene technische Untersuchung sollte in Ihrem Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein und die Prüfergebnisse, die Identität des Fahrzeugs und das Datum der nächsten Untersuchung umfassen. Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung sollte auch dann anerkannt werden, wenn das Fahrzeug den Eigentümer wechselt.

Zulassungsbescheinigung

Wenn Sie Ihr Auto in der EU anmelden, stellen Ihnen die Zulassungsbehörden eine Zulassungsbescheinigung aus. Diese besteht – je nach den nationalen Vorschriften in Ihrem Land – aus einem oder zwei Teilen. Die Zulassungsbescheinigung Ihres Autos muss bei Reisen oder Umzug in ein anderes EU-Land von dessen Behörden anerkannt werden. Wenn Sie Ihr Auto in ein anderes EU-Land ummelden müssen, müssen Sie den dortigen Zulassungsbehörden die Originalzulassungsbescheinigung vorlegen. Besteht Ihre Bescheinigung aus zwei Teilen, müssen Sie beide Teile vorlegen. Einige EU-Länder verlangen vor der Ummeldung Ihres Autos unter Umständen zusätzliche Unterlagen. Informieren Sie sich daher über die genauen Anforderungen in Ihrem neuen Land!

Bei Fahrten mit Ihrem Auto und Umzug ins Ausland sollten Sie stets die Zulassungsbescheinigung mitführen. Wenn die Bescheinigung aus zwei Teilen besteht, reicht Teil I aus.

Nachweis über die Eigentümerschaft

Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs sind. Auf als Kaufbeleg dienenden Rechnungen muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Autohändlers eindeutig angegeben sein.

Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.)

Nationale Behörden sind berechtigt, bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs zu prüfen, ob die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde. Es gelten unterschiedliche Mehrwertsteuerregelungen, je nachdem, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt und ob Sie das Auto von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson gekauft haben.

Für Mehrwertsteuerzwecke gilt ein Auto als Neuwagen, wenn es höchstens 6 000 km gefahren wurde ODER seit höchstens 6 Monaten in Benutzung ist. Informieren Sie sich, wo Sie für ein in einem anderen EU-Land gekauftes Auto Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Nachweis über den Versicherungsschutz

Bei der Zulassung müssen Sie einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz vorlegen. Die Behörden müssen Versicherungen jeder Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die

  • ihren Sitz oder eine Niederlassung in dem Land hat, in dem Sie leben;
  • zwar keine Niederlassung in Ihrem Land hat, dort jedoch zur Erbringung von Leistungen berechtigt ist.

Konformitätsbescheinigung für Neuwagen

Die Konformitätsbescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und weist nach, dass die technischen Merkmale des Fahrzeugs den Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben entsprechen. Dabei kann es sich um eine europäische Bescheinigung (EG) oder eine nationale Bescheinigung handeln.

EG-Konformitätsbescheinigung

Die EG-Konformitätsbescheinigung ist in allen EU-Ländern gültig. Wenn Sie für Ihr Auto eine gültige EG-Bescheinigung besitzen, dürfen nationale Behörden keine weiteren technischen Unterlagen von Ihnen verlangen – es sei denn, an Ihrem Auto wurden nach Verlassen des Werks Umbauten vorgenommen. In diesem Fall können die Behörden eine erneute technische Prüfung verlangen.

Nationale Konformitätsbescheinigung

Die nationale Konformitätsbescheinigung ist nur im Ausstellungsland gültig. Sie wird in der Regel für Busse, Lkw, Kleintransporter, Anhänger und Sonderanfertigungen, die vor Mai 2009 produziert wurden, oder Oldtimer ausgestellt.

Wenn Ihr Auto bereits zugelassen ist und Sie es in ein anderes EU-Land bringen, verlangen die Behörden in Ihrem neuen Land häufig zusätzliche technische Prüfungen oder Bescheinigungen, bevor sie Ihr Auto dort zulassen.

Die Informationen auf dieser Seite gelten nicht für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in der EU sowie für EU-Bürger/innen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich. In diesen Fällen gelten die nationalen Vorschriften.

Die Informationen auf dieser Seite gelten nicht für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in der EU sowie EU-Bürger/innen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich. In diesen Fällen gelten die nationalen Vorschriften.