Was kostet Sozialversicherung Österreich?

Die Höhe der Beiträge für die gewerbliche Pensionsversicherung (PV), Krankenversicherung (KV) und Selbständigenvorsorge (SVS) ist ein Prozentsatz der Beitragsgrundlage. Es gilt 

Beitragsgrundlage x Beitragssatz= Beitrag 

Für die gewerbliche Unfallversicherung (UV) ist ein (einkommensunabhängiger) Pauschalbetrag von € 10,64 für jeden Kalendermonat zu entrichten.

Im Jahr 2022 gelten folgende Beitragssätze: 

  • PV 18,5 %
  • KV 6,80 %
  • SVS 1,53 %

Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind die im Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr enthaltenen Einkünfte (nicht das Einkommen!). Diesen werden die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Beiträge zur PV und KV (soweit sie als Betriebsausgaben gelten) hinzugerechnet. Etwas vereinfacht dargestellt gilt:

Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb (§§ 22, 23 EStG) 

+ 

Hinzurechnung der im Beitragsjahr vorgeschriebenen Beiträge zur PV und KV 

= 

Beitragsgrundlage 

Die Beitragsgrundlage vermindert sich um in den steuerlichen Einkünften enthaltene 

  • Sanierungsgewinne, die eine tatsächliche Sanierungswirkung haben, also geeignet sind, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Die bloße Sanierung des Unternehmers und nicht des Unternehmens reicht nicht aus;
  • Veräußerungsgewinne, soweit der auf derartige Gewinne entfallende Betrag dem Sachanlagevermögen eines Betriebes des Versicherten zugeführt (reinvestiert) worden ist.

Vorsicht! 
Verlustvorträge vermindern die (Sozialversicherungs-) Beitragsgrundlage nicht. Verlustvorträge sind steuerlich als Sonderausgaben und nicht als Betriebsausgabe geltend zu machen. Sie verringern daher das steuerliche Einkommen, nicht aber die – für die Bildung der Beitragsgrundlage maßgebenden – Einkünfte.

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) kann im Allgemeinen nicht erkennen, ob in den Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb abzugsfähige Sanierungsgewinne oder reinvestierte Veräußerungsgewinne enthalten sind. Deren Geltendmachung bedarf daher der rechtzeitigen Antragstellung.

Beispiel:
Der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2022 enthält einen reinvestierten Veräußerungsgewinn und wird der SVS im Jahr 2023 übermittelt. Sofern in der Zwischenzeit weder ein Pensionsantrag gestellt noch eine Beendigung der Pflichtversicherung erfolgt ist, beginnt die einjährige Frist zur Antragstellung am 28. Februar 2024.

Die für die Bildung der endgültigen Beitragsgrundlage maßgebenden Einkünfte stehen für das jeweilige Kalenderjahr erst im Nachhinein (nämlich nach Rechtskraft des Einkommenssteuerbescheides) fest. Daher werden die Sozialversicherungsbeiträge zunächst auf der Basis einer vorläufigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben. Diese richtet sich – im Regelfall nach der (mit einem Aktualisierungsfaktor vervielfachten) Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres (zu den Besonderheiten für Gründer siehe Infoseite Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge – Neuzugänger).

Zur Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage siehe Infoseite Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge – Endgültige Beitragsgrundlage

Die Beiträge zur PV, KV und SVS sind jedenfalls auf der Basis einer Mindestbeitragsgrundlage zu entrichten. Im Jahr 2022 gelten im Regelfall folgende Mindestbeitragsgrundlagen und Mindestbeiträge:

Sparte Beitragsgrundlage Beitragssatz Beitrag
PV € 485,85 18,5 % €   89,88
KV € 485,85 6,80 % €   33,04
SVS € 485,85 1,53 % €     7,43
UV     €   10,64
  monatlicher Mindestbeitrag € 140,99

Sozialversicherungsbeiträge dürfen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben werden. Im Jahr 2022 gelten für Selbständige folgende monatliche Höchstbeitragsgrundlagen bzw. Höchstbeiträge:

Sparte Beitragsgrundlage Beitragssatz Beitrag
PV € 6.615,00 18,5 % € 1.223,78
KV € 6.615,00 6,80 % €    449,83
SVS € 6.615,00 1,53 % €    101,21
UV     €      10,64
  monatlicher Höchstbeitrag € 1.785,46

In Österreich gilt das System der Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass der Abschluss einer Versicherung in den Bereichen

  • Unfallversicherung,
  • Krankenversicherung und
  • Pensionsversicherung

verpflichtend für alle erwerbstätigen Personen ist. Im Unterschied zur KFZ-Pflichtversicherung gibt es für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung keine privatwirtschaftliche Auswahlmöglichkeit, sondern einen staatlich organisierten Versicherungsträger.

Sozialversicherung Selbstständige

Für alle selbstständigen Personen und Unternehmer ist das die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS).

Die SVS ist somit für folgende Personengruppen zuständig:

  • Selbstständig Erwerbstätige nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

  • Bauern und Forstwirte nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

  • Freiberufler nach dem Sozialversicherungsgesetz für freiberuflich selbstständig Erwerbstätige (FSVG)

Die Versicherungspflicht tritt unter bestimmten Voraussetzungen in Kraft. Unter gewissen Umständen können sich auch Angehörige bei der SVS "mitversichern".

Das Antragsformular: "Meldeblatt für die Mitversicherung von Angehörigen" bei der SVS könne Sie direkt online ausfüllen und den Online-Antrag einbringen.

Direkt zum Online-Antrag

Rund um den Beginn der Versicherungspflicht wird zwischen Gewerbetreibenden (Gründung mit Gewerbeschein) und allen anderen (Gründung ohne Gewerbeschein) unterschieden.

Gründung mit Gewerbeschein

Bei Gewerbetreibenden beginnt die Pflichtversicherung grundsätzlich mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung erfolgt automatisch vonseiten der Gewerbebehörde. Trotzdem müssen Sie sich innerhalb eines Monats bei der SVS melden.

Gründung ohne Gewerbeschein

Als Neuer Selbstständiger kommt es für Sie darauf an, ob Sie unter oder über der Geringfügigkeitsgrenze Einkünfte erzielen. Sofern keine Meldung an die SVS erfolgt, kann erst im Nachhinein geprüft werden (mittels Einkommensteuerbescheid), ob eine Pflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist der Beginnzeitpunkt der Pflichtversicherung jener Tag, mit dem Sie glaubhaft den Beginn der Tätigkeit nachweisen können. Andernfalls wird der 1.1. angenommen.

Sie können in jedem Fall eine Überschreitungserklärung abgeben und der SVS so mitteilen, dass Sie ein Pflichtversicherungsverhältnis anstreben. Dann beginnt die Pflichtversicherung mit dem Tag, an dem Sie die Überschreitungserklärung einbringen.

Die Versicherungspflicht bei der SVS tritt in Kraft, sofern Sie selbstständige Arbeit erbringen, die Versicherungsgrenze von 6.010,92 Euro Gewinn jährlich (2023) übersteigen und sonst mit dieser Tätigkeit nicht anderweitig versichert sind (z.B. ASVG).

Alle Details, Angaben und aktuellen Werte der SVS zum Versicherungsrecht und zu den Leistungen aus Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für die Jahre 2021 und 2022 können Sie direkt als PDF-Dateien auf der Webseite der SVS downloaden.

SVS: Aktuelle Werte

Zusammengefasst müssen sich alle selbstständigen Unternehmer bei der SVS pflichtversichern, sofern die Versicherungsgrenze von 6.010,92 Euro Gewinn pro Jahr (2023) überschritten wird.

Im Detail sind also alle

  • Einzelunternehmer,

  • Gesellschafter einer OG,

  • Komplementäre einer KG,

  • Gesellschafter einer GmbH mit Gewerbeberechtigung, sofern sie mit mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt sind,

  • Neue Selbstständige (z.B.: Autoren, alle die im Bereich Erwachsenenbildung tätig sind, Gutachter, Journalisten, Künstler, Trainer, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, usw.),

  • Bauern- und Forstwirte

bei der Sozialversicherung der Selbstständigen versichert oder müssen sich versichern. Zudem können sich Angehörige der obigen Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bei der SVS versichern.

Man unterscheidet bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zwischen Beitragsgrundlage und Beitragsprozentsatz.
Ausgehend von einer Beitragsgrundlage wird ein Prozentsatz angewandt, um die endgültige Höhe der SVS-Zahlungen festzustellen.

Die Prozentsätze sind je nach Versicherungsleistung unterschiedlich:

  • Pensionsversicherung: 18,50 %
  • Krankenversicherung: 6,8 %
  • Selbstständigenvorsorge: 1,53 %
  • Unfallversicherung: Fixbetrag

Sozialversicherungsbeiträge Gewerbetreibende 2022

Die Beiträge zur Sozialversicherung spalten sich in einen variablen Prozentsatz (Beitragsprozentsatz) und einen Fixbetrag (Beitragsgrundlage) auf:

Beiträge Monat Quartal Jahr
Pensionsversicherung (18,5 %) 89,88 269,64 1.078,56
Krankenversicherung (6,8 %) 33,04 99,12 396,48
Selbstständigenvorsorge (1,53 %) 7,43 22,29 89,16
Unfallversicherung (Fixbetrag) 10,64 31,92 127,69
Gesamtbetrag in Euro 140,99 422,97 1.691,89

Die Prozentsätze beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage. In jedem Fall ist aber die Mindestbeitragsgrundlage zu bezahlen (siehe Tabelle oben).
Die tatsächliche Festsetzung der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge erfolgt auf Basis des Einkommenssteuerbescheides.

Tipp: Die Sozialversicherungszahlungen sind kein Fixbetrag, sondern richten sich nach Ihrem Unternehmenserfolg. In Summe zahlen Sie immer 26,83 % Ihres Betriebsergebnisses an die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Erwirtschaften Sie weniger als die Geringfügigkeitsgrenze von 5.830,20 Euro jährlich, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich aus der Pflichtversicherung ausnehmen lassen.

Mindestbeitragsgrundlage

Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung ist an die Geringfügigkeitsgrenze angepasst und beträgt 5.830,20 Euro für das Jahr 2022. In der Pensionsversicherung gilt 2022 die Grenze von 5.830,20 Euro für das Jahr. Das bedeutet also, dass Sie als Gewerbetreibender in jedem Falle einen Sozialversicherungsbeitrag von mindestens 1.691,89 Euro zu zahlen haben - unabhängig davon, ob Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit einen Gewinn oder Verlust erwirtschaften.

Höchstbemessungsgrundlage

Die Höchstbemessungsgrundlage beträgt aktuell jährlich 79.380 Euro oder 6.615 Euro monatlich.

Sozialversicherungsbeiträge Neue Selbstständige 2022

Die Beiträge zur Sozialversicherung für Neue Selbstständige spalten sich in einen variablen Prozentsatz (Beitragsprozentsatz) und einen Fixbetrag (Beitragsgrundlage) auf:

Beiträge Monat Quartal Jahr
Pensionsversicherung (18,5 %) 89,88 269,64 1.078,56
Krankenversicherung (6,8 %) 33,04 99,12 396,48
Selbstständigenvorsorge (1,53 %) 7,43 22,29 89,16
Unfallversicherung (Fixbetrag) 10,64 31,92 127,68
Gesamtbetrag in Euro 140,99 422,97 1.691,88

Die Prozentsätze beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage. In jedem Fall ist aber die Mindestbeitragsgrundlage zu bezahlen (Siehe Tabelle oben). Die tatsächliche Festsetzung der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge erfolgt auf Basis des Einkommenssteuerbescheides.

Tipp: Die Sozialversicherungszahlungen sind kein Fixbetrag, sondern richten sich nach Ihrem Unternehmenserfolg. In Summe zahlen Sie immer 26,83 % Ihres Betriebsergebnisses an die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Erwirtschaften Sie weniger als die Geringfügigkeitsgrenze von 5.830,20 Euro jährlich, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich aus der Pflichtversicherung ausnehmen lassen.

Mindestbeitragsgrundlage

Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung ist an die Geringfügigkeitsgrenze angepasst und beträgt 5.830,20 Euro für das Jahr 2022. In der Pensionsversicherung ist bei Neuen Selbstständigen ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze als Mindestbeitrag anzusetzen: 5.830,20 Euro für das Jahr 2022. Das bedeutet also, dass Sie als Neuer Selbstständiger in jedem Falle einen Sozialversicherungsbeitrag von mindestens 1.691,88 Euro zu zahlen haben, unabhängig davon, ob Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit einen Gewinn oder Verlust erwirtschaften.

Höchstbemessungsgrundlage

Die Höchstbemessungsgrundlage beträgt aktuelle jährlich 79.380 Euro oder 6.615 Euro monatlich.

Eine Beitragsberechnung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder nach dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzt (FSVG) können Sie auf der Webseite der SVS mit dem Beitragsrechner vornehmen. Beachten Sie dabei:

  • Die Berechnung gilt ausschließlich für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter, Freiberufler und Neue Selbständige!
Direkt zum SVS Beitragsrechner

Eine Beitragsberechnung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung können Sie auf der Webseite der SVS mit dem Beitragsrechner vornehmen. Beachten Sie dabei:

  • Die Werte werden unter Eingabe des Einheitswertes des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes bzw. der bewirtschafteten land(forst)wirtschaftlichen Flächen berechnen.
  • Nicht berechnet werden können Sozialversicherungsbeiträge basierend auf Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid.
Direkt zum SVB Beitragsrechner

Sobald die tatsächlichen Einkünfte eines Kalenderjahres mittels Einkommenssteuerbescheid feststehen, wird die SVS die Sozialversicherungsbeiträge endgültig festsetzen.

Beachten Sie, dass diese Festsetzung üblicherweise im 2. Jahr nach der Unternehmensgründung erfolgt. Sofern Ihre Einkünfte größer als die jeweiligen Mindestbeiträge waren, müssen Sie die Differenz nachbezahlen.

Tipp: Im Regelfall wird es bei Ihnen zu einer Nachzahlung kommen. Beachten Sie also, dass Sie entsprechend Rücklagen für die SVS-Nachzahlung aufbauen.

Wenn Sie sich als Gewerbetreibender erstmals selbstständig machen, bzw. in den letzten 10 Jahren nicht nach dem GSVG versichert waren, zahlen Sie in der Krankenversicherung in den ersten 2. Jahren nach der Gründung nur den Mindestbeitrag. Es erfolgt keine Nachbemessung in der Krankenversicherung.

Aber Achtung: Der weitaus größere Teil der gesamten Sozialversicherungszahlungen sind die Beiträge für die Pensionsversicherung. Das bedeutet, dass zwar der Betrag für die Krankenversicherung fix ist, sofern Sie Neugründer sind, die Nachbemessung in der Pensionsversicherung erfolgt allerdings in jedem Fall. Bilden Sie daher ausreichend Rücklagen!

Der weitaus größere Teil der gesamten Sozialversicherungszahlungen von 26,83 % sind die Beiträge für die Pensionsversicherung, nämlich 18,5 %. Das bedeutet, dass zwar der Betrag in für die Krankenversicherung fix ist, sofern Sie Neugründer sind, die Nachbemessung in der Pensionsversicherung erfolgt allerdings in jedem Fall. Bilden Sie daher ausreichend Rücklagen!

Viele Jungunternehmer vergessen diesen Umstand, wodurch es in weiterer Folge im berühmt-berüchtigten verflixten 3. Jahr zu finanziellen Herausforderungen kommen kann. Viele Gründer sind von der Nachzahlungsforderung der SVS überrascht. Dazu kommt noch, dass die Vorauszahlungen an die SVS, also die laufende Beitragsvorschreibung, eventuell erhört wird.

Behalten Sie daher Ihre Sozialversicherungsabgaben und Steuern im Blick. Am besten mit einem Buchhaltungstool, welches speziell für die österreichische Rechtslage ausgerichtet ist.

Mit FreeFinance können Sie die Sozialversicherungsabgaben sowie sonstigen Steuern ganz einfach im Vorhinein berechnen. So meistern Sie erfolgreich das verflixte 3. Jahr!

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Als Einzelunternehmer (und nur dann!) können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen aus der Pflichtversicherung ausnehmen lassen. Sie müssen dann nur die Unfallversicherung von jährlich 127,68 Euro (2022) zahlen.

Verwirrender Weise ist diese Regelung unter "Kleinunternehmerregelung" bekannt. Das ist aber nicht zu verwechseln mit der Kleinunternehmerregelung im Sinne der Umsatzsteuer.

Die Kleinunternehmerregelung im Sinne der Sozialversicherung bedeutet also die Ausnahme aus der Pflichtversicherung. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind unter der Geringfügigkeitsgrenze von 6.010,92 Euro (2023)
  • Umsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten ist unter 35.000 Euro

Antrag auf Ausnahme für Kleinunternehmer

Bedenken Sie, dass Sie die Ausnahme aus der Pflichtversicherung mittels Antrag bei der SVS einbringen müssen.

  • Die Informationen für Kleinunternehmer und das Formular zur Ausnahme aus der Pflichtversicherung finden Sie hier!

Sofern Sie sich aus der Pflichtversicherung ausnehmen lassen, erwächst aus dieser Tätigkeit kein Versicherungsschutz in der Pensionsversicherung und Krankenversicherung.

Die Ausnahme aus der Pflichtversicherung kann z.B. für Gründer von Interesse sein, die sich im Nebenerwerb selbstständig machen und sich in einem Dienstverhältnis befinden.

Das Pflichtversicherungsverhältnis endet, wenn Sie:

  • Die Gewerbeberechtigung zurücklegen

  • Die Löschung im Firmenbuch beantragen (persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft)

  • die Gewerbeberechtigung einer GmbH zurücklegen

  • Ihre Tätigkeit ruhend stellen

Die Änderungen sind jedenfalls der SVS mitzuteilen. Sie erhalten dann eine Bestätigung über das Ende der Pflichtversicherung per Post.

Bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) sind zusammengefasst alle Unternehmer versichert. In Summe zahlen Sie 26,83 % Ihres Betriebsergebnisses an die SVS. Darin enthalten sind Beiträge für:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Selbstständigenvorsorge

Das Versicherungsverhältnis beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung, für neue Selbstständige mit Übermittlung einer Überschreitungserklärung, bzw. wird im Nachhinein von der SVS festgestellt.

Ausnahme aus der Pflichtversicherung: Wenn Ihre Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze von 6.010,92 Euro unterschreiten, können Sie sich von der Pflichtversicherung mit entsprechendem Antrag ausnehmen lassen. Dann muss lediglich die Unfallversicherung bezahlt werden.

Mit FreeFinance wird die Buchhaltung wesentlich einfacher und Sie sparen damit auch wertvolle Zeit.

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Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist die Pflichtversicherungsanstalt aller Selbstständigen, Bauern und Forstwirte in Österreich. Die SVS ist die Nachfolgeorganisation der Sozialversicherungsanstalt der Gewerbetreibenden (SVA) und Bauern (SVB) und hat diese mit 1.1.2020 abgelöst.

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus unterschiedlichen Beitragsgrundlagen in der Pensionsversicherung, Krankenversicherung und in der Selbstständigenvorsorge. Der Betrag in der Unfallversicherung ist fix. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte dem Punkt "Beitragsgrundlage - wie viel zahlt man an die SVS?" weiter oben.