Suchen Sie Mitarbeiter? Wie Restaurateure sich zu verhalten haben Dürfen alkoholfreie Biere an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren im Restaurant serviert werden? Gemäss Art. 11 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) dürfen bekanntermassen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Die meisten kantonalen Gastgewerbegesetze kennen eine ähnliche Bestimmung (so zum Beispiel § 25 Gastgewerbegesetz ZH). Gleiches bestimmt auch das Strafgesetzbuch (Art. 136 StGB). Auf diese Altersbeschränkung (und das Mindestalter für den Verkauf von Spirituosen) ist beim Verkaufspunkt mit einem gut sichtbaren Schild hinzuweisen. GastroSuisse unterstützt diesen Jugendschutz und bietet seinen Mitgliedern gratis Hilfsmittel wie Hinweisplakate und Alterstabellen an. Es stellt sich jedoch die Frage, wie der gastgewerbliche Unternehmer zu verfahren hat, wenn Jugendliche unter 16 Jahre ein alkoholfreies Bier bei ihm bestellen. Laut Art. 2 der Verordnung über alkoholische Getränke des EDI (SR 817.022.110), welche auch Biere erfasst, gilt als alkoholisches Getränk jedes Getränk mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von über 0.5 Volumenprozent. Im Umkehrschluss ist damit ein Getränk mit weniger oder genau 0.5 Volumenprozent ein nicht-alkoholisches oder alkoholfreies Getränk. Die meisten sogenannten alkoholfreien Biere der grossen Schweizer Brauereien weisen einen Alkoholgehalt von 0.5 Volumenprozent oder weniger auf und geltend deshalb als alkoholfreie Getränke. Alkoholfreie Biere dürfen somit grundsätzlich an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse
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Wenn man ein Geschäft findet, dass das macht, kann man auch als Kind alkoholfreies Bier kaufen. Händler sind nicht verpflichtet Produkte, für die es keine gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen gibt, dementsprechend zu verkaufen, beispielsweise bieten einige Läden Energydrinks erst ab 16 an, andere verkaufen alkoholische Getränke grundsätzlich erst ab 18.
Unterliegt zwar keinen gesetzlichen Beschränkungen, aber viele Verkäufer werden es trotzdem nicht an Kinder abgeben. Müssen sie auch nicht.
Da da ja eigentlich kein Alkohol drin ist darfst du es kaufen. Es liegt aber am Verkäufer. Ich emfehle da keinen Streit anzufangen sondern woanders zu kaufen, wenn es denn unbedingt sein muss. MfG
Ja, machen aber viele nicht, weil es die Kinder angeblich an den Biergeschmack gewöhnen würde. Alkfrei ist alkfrei!
Es gibt in Deutschland dazu keine gesetzlichen Beschränkungen, aber jeder Laden kann selbst entscheiden, was er an wen verkauft. Es gibt ja auch genug Geschäfte, die keine Energydrinks an Kinder verkaufen.
Darf ein Kind Protein Riegel im Supermarkt kaufen?
Dürfen Eltern ihr Kind mit 16 rausschmeißen?
**Darf ein Minderjähriger Alkoholfreies Bier kaufen und oder trinken? Vielen Dank für alle Antworten.**
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/9.html Aus dem JuschG: "Nach ständiger Rechtsprechung ist alkoholfreies Bier kein alkoholisches Getränk im Sinne der Vorschrift, auch wenn der Verzehr wegen der Geschmacksgewöhnung aus präventiven Aspekten sicherlich bedenklich erscheint. "Alkoholfreies Bier" ist jedoch nicht völlig alkoholfrei im naturwissenschaftlichen Sinn, es hat einen Restalkoholgehalt bis zu 5,0 Gramm/l (= 0,5 % Vol.). Einen Restalkoholgehalt haben auch Süßmoste und Kefir. Wird die 1 % Vol. Alkoholgrenze überschritten, handelt es sich um alkoholische Getränke. Dazu gehört auch leichtes Bier sowie leicht vergorener neuer Wein." Rechtlich spricht nichts gegen alkoholfreies Bier für Kinder und Jugendliche unter 16. Denn alkoholfreies Bier ist rechtlich gesehen kein alkoholisches Getränk. Der Verkäufer hat die freie Entscheidung darüber, ob er es verkauft oder nicht. Ich halte es z.B. auch für bedenklich, Kinder so früh an den Geschmack zu gewöhnen.
Da auch alkoholfreies Bier noch eine geringe Menge Restalkohol enthält, gelten auch für diese Biere die Reglen des Jugendschutzgesetzs. Kindern - also Leuten unter 14 - darf Alkohol generell nicht verkauft werden. Auch der Verzehr in der Öffentlichkeit darf ihnen nicht gestattet werden. Branntweinhaltige Getränke dürfen auch an Jugendliche (14-17) nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke dürfen Jugendlich ab 16 kaufen und konsumieren, Jugendliche unter 16 nur, wenn sie von einem Personensorgeberechtigten begleitet werden und dieser zustimmt.
wenn er über 16 ist darf er es kaufen un trinken wann und wo immer er will wenn er unter 16 ist darf er es nicht kaufen darf es aber in aufsicht eines erziehungsberechtigten konsumieren so viel er will
Wenn er über 16 Jahre alt ist schon. (Sonst leider nicht, trotz dem Zusatz alkoholfrei.) Diese Regelung finde ich aber selbst nicht ok, ist eben so.
klar .,ALKOHOLFREIES bier ist für minderjährige und schwangere (.....) sicher darf man das kaufen/trinken
Gin womit trinken/mischen? Was geht noch außer Tonic Water? :) |