Privatpersonen dürfen Tiere nur dann über das Internet verkaufen, wenn sie bei den bisherigen Halter*innen nicht bleiben können oder dürfen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen:
Verkauf durch Züchter*innen und TierhandlungenGewerbliche Anbieter wie Tierhandlungen oder Züchter*innen dürfen Tiere über das Internet anbieten: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf. Verkauf von Tieren aus der Land- und ForstwirtschaftIm Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dürfen folgenden Tiere öffentlich angeboten werden:
Verantwortlich für diese Seite: Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz Kontaktformular
|