Wo darf man mit 16 arbeiten

Ich habe einen Nebenjob in einem Hotel bekommen und wollte fragen bis wie viel Uhr ich maximal arbeiten darf? ich habe mal gehört das im Gastronomiebereich bis 22 Uhr arbeiten darf stimmt das ?

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Wo darf man mit 16 arbeiten

Also das Jugendschutzgesetz sagt laut minijob-zentrale.de ganz was anderes aus:

Was das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt

Das JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche

  • nicht mehr als acht Stunden täglich und
  • nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,
  • nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
  • nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigen – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.
  • Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben.

Besondere Regeln für Kinder über 13 und vollzeitschulpflichtige Jugendliche

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen

  • nicht mehr als zwei Stunden täglich und
  • nicht zwischen 18 und 8 Uhr,
  • nicht vor dem Schulunterricht und
  • nicht während des Schulunterrichts arbeiten.

Ausnahme: In landwirtschaftlichen Familienbetrieben dürfen Kinder nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutz

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html

Wo darf man mit 16 arbeiten

Rechtlich gesehen darfst du bis 22:00 arbeiten EGAL ob du noch zur Schule gehst oder nicht

Wo darf man mit 16 arbeiten

Das geht schon aber nicht wen du noch in die schule must dan ist das zu lange.

Ich weis es hängt auf vom Betrieb an aber gesetzlich ist doch alles akzeptabel oder bin ich da falsch informiert ?

Danke

Wo darf man mit 16 arbeiten

Wenn ein Jugendlicher mit 16 kellnern oder einen anderen Freizeitjob ausüben möchte, muss er diverse Vorschriften beachten. Das wichtigste Gesetz ist hierfür das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Einzelheiten zur Arbeit von Kindern und Jugendlichen regelt. Aber auch etwaige Tarifverträge sind zu beachten.

Wo darf man mit 16 arbeiten
Kellnern unter Beachtung des JArbSchG

  • Das JArbSchG unterscheidet zwischen Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 17 Jahre), § 2 JArbSchG. Während Kinderarbeit grundsätzlich verboten ist, darf ein 16-Jähriger unter gewissen Bedingungen bei höchstens 40 Wochenstunden und maximal an fünf Tagen in der Woche arbeiten. In Gaststätten dürfen Jugendliche über 16 bis 22 Uhr arbeiten, § 14 Abs. 2 JArbSchG. In Schulzeiten darf allerdings nur zwei Stunden täglich gearbeitet werden.
  • Gibt es einen Tarifvertrag, so ist dieser auch für ungelernte Aushilfen gültig, wenn der Arbeitgeber hieran gebunden ist. Hier können vom JArbSchG abweichende Regelungen getroffen werden, allerdings nicht zum Nachteil des Jugendlichen bzw. nur im Rahmen des § 21a JArbSchG. Ansonsten finden Sie Einzelheiten im Arbeitsvertrag.
  • Als 16-Jähriger haben Sie Anspruch auf 27 Tage Urlaub. Mehrarbeit ist grundsätzlich nicht zulässig. Wenn Sie kellnern möchten, dürfen Sie ausnahmsweise auch an Wochenenden und an Feiertagen arbeiten. Auch hier ist aber die Fünf-Tage-Woche einzuhalten. Am 25.12., am 01.01., am 1. Osterfeiertag sowie am 01.05. dürfen Sie  nicht arbeiten.
  • Im Arbeitsvertrag kann geregelt sein, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden im Monat pauschal mit dem Entgelt abgegolten ist. Dies ist zulässig, sofern ein etwaiger Tarifvertrag nicht etwas anderes bestimmt. Für nicht abgegoltene Überstunden ist ein Ausgleich durch zusätzlichen Lohn oder Freizeit vorzunehmen.
  • Denken Sie daran, Ihre Eltern zu fragen, ob Sie den Job ausüben dürfen. Eine Erlaubnis ist zwingend notwendig.
  • 16-Jährige dürfen eigentlich nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten; im Gaststättengewerbe gilt jedoch wie oben erwähnt die 22-Uhr-Grenze. Das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls eine Ausnahme. Mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage müssen im Monat aber frei bleiben.
  • Wenn Sie mit offenen Lebensmitteln zu tun haben, brauchen Sie eine Gesundheitsbescheinigung vom Gesundheitsamt.
  • Bei Fehlbeträgen in der Kasse sind Sie nicht haftbar, wenn andere Zugang zur Kasse haben. Ist die Haftung explizit im Vertrag geregelt, muss der Arbeitgeber Ihnen eventuell ein sogenanntes Mankogeld zahlen.
  • Wenn Sie beim Kellnern Trinkgeld erhalten, dürfen Sie dieses grundsätzlich behalten. Schließlich handelt es sich um eine Schenkung seitens des Gastes.

Ob neben der Schule oder in den Ferien – viele Schülerinnen und Schüler bessern ihr Taschengeld mit Nebenjobs auf. Alles rund um Minijobs und Schüler finden Sie hier.

Wo darf man mit 16 arbeiten

Wo darf man mit 16 arbeiten

Für Schülerinnen und Schüler gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: Sie haben die Wahl zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem sie im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, und einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.

Aber: Junge Menschen sollen vor Überlastung geschützt werden. Deshalb gibt es Grenzen dafür, ab welchem Alter Schüler einen Minijob oder andere Arten von Jobs ausüben dürfen. Diese Altersgrenzen sind im Jugendschutzgesetz geregelt.

Gemäß dem Jugendschutzgesetz dürfen Schülerinnen und Schüler erst ab 13 Jahren arbeiten. 

Minijob für Schüler: Wer darf wie viele Stunden arbeiten?

  • Unter 13 Jahre
  • 13 bis 14 Jahre
  • 15 bis 17 Jahre

Unter 13 dürfen Schüler und Schülerinnen grundsätzlich nicht arbeiten – denn Kinderarbeit ist verboten. Es gibt einige Ausnahmen: Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer Therapie oder durch ein Betriebspraktikum in der Schule tätig sein. Arbeit im eigentlichen Sinne bleibt jedoch tabu und deshalb können unter 13-Jährige Schüler auch keinen Minijob haben. 

Um als 13- und 14-jähriger Schüler einen Minijob ausüben zu dürfen, braucht man die Einwilligung der Eltern. Dann sind bis zu zwei Stunden am Tag erlaubt. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind bis zu drei Stunden pro Tag in Ordnung.

Auch die Uhrzeiten sind begrenzt. Die Schüler und Schülerinnen dürfen nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Sie dürfen nicht vor und natürlich auch nicht während des Unterrichts arbeiten.

Diese Regeln gelten für alle noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen. Auch wenn sie 15 oder 16 sind – denn bis zu diesem Alter gilt die Schulpflicht je nach Bundesland. In den Schulferien dürfen sie übrigens bis zu vier Wochen im Jahr jobben – bis zu 40 Stunden pro Woche und nur zwischen 6 und 20 Uhr. Auch dazu müssen ihre Eltern einwilligen. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für 15- bis 17-Jährige. 

Zwischen 15 und 17 gilt man vor dem Gesetz als Jugendliche oder Jugendlicher und darf bis zu acht Stunden am Tag arbeiten – zwischen 6 und 20 Uhr. Dabei gelten zum Schutz der Heranwachsenden Einschränkungen. Sie dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – und das nur an fünf Tagen pro Woche. Außerdem darf die Freizeit nicht zu kurz kommen. Ihre zwei freien Tage müssen aufeinander folgen und zwischen zwei Arbeitstage gehört eine Pause von mindestens zwölf Stunden. An Wochenenden dürfen sie bis auf einige Ausnahmen nicht arbeiten.

Diese Bedingungen gelten auch für die Ferien. Da dürfen Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr jobben.

Für schulpflichtige Jugendliche gelten bis auf die Ferien die gleichen Regeln wie für 13- bis 14-Jährige, siehe Abschnitt "13 bis 14 Jahre".

So viel Urlaub steht Jugendlichen zu

Da Jugendliche einen besonderen Schutz genießen, steht ihnen mehr Urlaub zu als Erwachsenen. Erwachsene haben gesetzlich vorgeschrieben mindestens 24 Tage Urlaub (beziehungsweise 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche). Bei Jugendlichen ist der gesetzliche Anspruch auf Urlaub nach Alter gestaffelt:

Fünf-Tage-

Woche

Sechs-Tage-

Woche

Unter 16

Jahre

25 Tage Urlaub30 Tage Urlaub

Unter 17

Jahre

22,5 Tage Urlaub27 Tage Urlaub

Unter 18

Jahre

20,8 Tage Urlaub25 Tage Urlaub

Wo darf man mit 16 arbeiten

Bei einem Minijob für Schüler oder Schülerinnen berechnet sich der Urlaub dann anteilig an den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche. Ein Beispiel: Eine zu Beginn des Jahres 15-jährige Schülerin arbeitet in ihrem Minijob regelmäßig zwei Tage pro Woche. Unabhängig von ihrer täglichen Arbeitszeit stehen ihr pro Jahr zehn Tage Urlaub zu. 

Häufige gestellte Fragen zu Minijobs für Schüler

Gilt für Schülerinnen und Schüler im Minijob der Mindestlohn?

Nur, wenn sie mindestens 18 sind. Denn Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. 

Ja. Solange der monatliche Verdienst 520 Euro nicht übersteigt, haben Eltern Anspruch auf das ganze Kindergeld. 

Schüler und Schülerinnen zwischen 13 und 14 Jahren und schulpflichtige Jugendliche dürfen leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausüben – zum Beispiel Zeitungen austragen, babysitten, Tiere betreuen, Nachhilfe geben, Regale auffüllen und Flyer verteilen. 

Jugendliche dürfen keine Jobs ausüben, die gefährlich sind. Sie dürfen zum Beispiel nicht in lauten Umgebungen oder mit gefährlichen Stoffen arbeiten. 

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