Show Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Durch die neue B196-Führerscheinregelung haben sich die Verkaufszahlen in einigen Segmenten mehr als verdoppelt. Sie berechtigt die Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auf vereinfachtem Weg zum Führen von Leichtkrafträdern. Elektroroller im TrendInzwischen ist auch der Roller-Klassiker Vespa mit E-Antrieb erhältlich © ADAC/Rasmus KaessmannHinzu kommt, dass die Auswahl an Modellen und umweltfreundlichen Antriebsarten stetig zunimmt. So fahren viele Elektroroller heute schon (je nach Strommix) weitgehend emissionsfrei und Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen seit 2021 die strenge Euro-5-Abgasnorm erfüllen. Das Zeitalter der lauten und stinkenden Zweitakter scheint also der Vergangenheit anzugehören und es gibt inzwischen für fast jeden Einsatzzweck und jede Leistungsklasse ein geeignetes Modell. Rollerfahren günstiger als AutofahrenDie gängigsten Motorroller gehören zur Klasse der Kleinkrafträder. Sie dürfen maximal 45 km/h fahren und sind neben Fahrrad, Mofa oder Moped eine weitere Möglichkeit, um in der Stadt oder in ländlichen Gebieten mobil zu sein. Für viele junge Menschen sind neben dem Fehlen eines Autoführerscheins auch die besseren Parkmöglichkeiten und die verhältnismäßig geringen Unterhaltskosten beim Rollerfahren entscheidend. Oft genügt der AutoführerscheinEgal ob E-Roller oder Verbrenner: Ein Helm und geeignete Bekleidung sind Pflicht © ADAC/Rasmus KaessmannVoraussetzung fürs Rollerfahren ist eine gültige Fahrerlaubnis. Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden. Führerscheinklasse AM schon ab 15 JahrenDie Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland. Die Details zu AM mit 15 lesen Sie hier Keine Fahrt ohne VersicherungskennzeichenDie Farbe verrät die Gültigkeit: 2021 waren die Moped-Kennzeichen beispielsweise blau © GDVNeben dem Vorhandensein von AM-Führerschein oder Autoführerschein ist eine gültige Versicherung für Roller bis 45 km/h Pflicht. Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben. Wie fährt sich ein Motorroller?Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig. Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto. Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen. Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos. Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen: Stadtroller (45 km/h)
Elektroroller
125er-Roller
Großroller
Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren
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