Wie hoch ist die mütterrente ab 2022?

Ein Rentenpunkt – oder auch Entgeltpunkt genannt – so viel gibt es bei der Rente für ein Jahr Durchschnittsverdienst. Wenn es bei der aktuellen Mütterrente für ein vor 1992 geborenes Kind also 2,5 Jahre bzw. Rentenpunkte gibt, dann wird eine Frau so gestellt, als hätte sie 2,5 Jahre lang nach der Geburt des Kindes gearbeitet und dabei den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt. Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1.7.2021 im Osten 33,47 Euro wert. Das heißt: bei 2,5 Rentenpunkten pro Kind gibt es 83,67 Euro. 

Das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat schon 2018 in einer Studie festgestellt, dass die Mütterrente das Haushaltsnettoeinkommen begünstigter Rentnerhaushalte um knapp vier Prozent steigen lässt, in den Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen sogar um sechs Prozent und am stärksten profitieren würden Rentnerinnen mit Hinterbliebenenrente (+ 6,5 Prozent) und alleinlebende Rentnerinnen, die älter als 75 Jahre sind (+ 8,5 Prozent).

Kosten der Mütterrente Während die Mütter der nach 1992 geborenen Kinder in der Regel noch berufstätig sind und ihre Rentenansprüche noch keine Kosten verursachen, ist das bei der Mütterrente anders. Hier werden die Zahlungen häufig fällig. Ca. 3,5 Milliarden Euro muss dafür die Rentenversicherung jedes Jahr aufbringen.

Marion S., Jahrgang 1956, geht dieses Jahr in Rente. Sie ist Bauingenieurin und war in der DDR in einem Baukombinat beschäftigt. Sie hat eine Tochter, die am 30.6.1987 geboren wurde. Dafür stehen ihr eigentlich 2 ½ Rentenpunkte für die Kindererziehung zu. Nach heutigem Wert (Rentenwert Ost aktuell 33,47 Euro) sind das 83,68 Euro. 

Diese 2 ½ Rentenpunkte werden auf die Zeit nach der Geburt verteilt: Also ½ Punkt für die Zeit von 1.7. bis 31.12.1987, 1 Punkt auf das Jahr 1988 und 1 Punkt auf das Jahr 1989.

Marion S. blieb nach der Geburt ihrer Tochter ein halbes Jahr zu Hause und stieg anschließend wieder voll in ihren Job ein. Mit ihrem Gehalt und diversen Zuschlägen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der technischen Intelligenz vollständig für die Rente berücksichtigt werden, verdiente sie für DDR-Verhältnisse sehr gut und zwar so gut, dass sie in den Jahren 1988 und 1889 die für die heutige Rentenberechnung maximale Punktzahl von 1,8511 Rentenpunkte für das Jahr 1988 und 1,8271 Rentenpunkte für das Jahr 1989 erreicht. (Zur Erklärung: die maximal mögliche Rentenpunktzahl variiert von Jahr zu Jahr.)

Das Problem: eigentlich kämen jetzt für die Jahre 1988 und 1989 noch je ein Punkt hinzu. Da Marion S. aber die Maximalpunktzahl pro Jahr erreicht hat, erhält sie die Anrechnung der Kindererziehungszeiten nicht. Ihre Mütterrente von 83,68 Euro wird also um 2 Punkte, insgesamt also um 66,94 Euro gekürzt. Verbleiben also gerade noch 16,74 Euro.

Stichwort: Lohnfortzahlungen in der DDR im Babyjahr In der DDR war für viele Mütter das sogenannte Babyjahr üblich. 1976 eingeführt, ermöglichte es Mütter eine "Babypause" bei einer 80-prozentigen Lohnfortzahlung, anfangs für sechs, später auch für zwölf Monate. Gleichzeitig wurde der Mutter die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz garantiert.

Die Lohnfortzahlung war dabei nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. der damals gezahlte Lohn wird nicht für die Rente wirksam, so dass für die Zeit des Babyjahres keine Verrechnung von Lohn (Lohnfortzahlung) und Ansprüchen aus Kindererziehung/ Mütterrente erfolgt.

Einen Tag zu früh auf die Welt gekommen – und die Mutter bekommt 16,74 Euro weniger Rente. Das kann passieren, wenn eine Frau am 31.12.1991 ein Kind zur Welt brachte. Dann bekommt sie als Rente 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben, also nach aktuellem Rentenwert 83,67 Euro. Bei einer Geburt einen Tag später, am 1.1.1992 wären es 3 Punkte, also 100,41 und damit 16,74 Euro mehr.

"Stichtagsregelungen sind im Rentenrecht durchaus üblich und rechtlich zulässig, wie auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat", so Christian Lindner, Rentenberater aus Langebrück bei Dresden. "Dennoch dürfe man natürlich hinterfragen, ob es sinnvoll ist, den Wert der Kindererziehung mit zweierlei Maß zu messen."

Diese Ungleichbehandlung wollen nun die CSU und Die Linke beseitigen. Die CSU ist allerdings daran gescheitert, diese Forderung im gemeinsamen Wahlprogramm der Union zu verankern. Sie soll daher in einem gesonderten CSU-Programm für die Bundestagswahl enthalten sein.

Wieder ist die Mütterrente Teil der politischen Debatte. Die CSU macht sie zum Thema im Bundestagswahlkampf. Aber was genau ist die Mütterrente überhaupt? Wer bekommt sie wann ausgezahlt? Und wie hoch ist sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mütterrente im Überblick.

Von Jana Tashina Wörrle

Die Mütterrente ist seit Jahren immer mal wieder in der politischen Diskussion. - © Halfpoint - stock.adobe.com

filter_none WEITERE BEITRÄGE ZU DIESEM ARTIKEL

Die Mütterrente: Bevor sie in Kraft trat, war sie lange Zeit umstritten, doch mittlerweile zahlt sie sich aus. So ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund die durchschnittliche Altersrente bei Neurenten für Frauen seit der Einführung der Mütterente im Jahr 2014 deutlich gestiegen. Betrug sie 2013 noch rund 546 Euro, ist sie bis 2020 auf rund 827 Euro gestiegen. Das ist in diesem Zeitraum ein Anstieg von etwas mehr als 51 Prozent.

Seit 1. Juli 2014 gibt es die Mütterrente – und zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber sie ausgeweitet. Seitdem bekommen alle Mütter und Väter mit Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zusätzliche Rentenansprüche. Eine komplette Gleichstellung wie ursprünglich gelant, ist damit aber nicht erreicht. Statt einem Rentenpunkt bekommen die Mütter mit Kindern, nach 1992 geboren sind, aber nur einen halben Rentenpunkt angerechnet.

Der Bundestageswahlkampf 2021 ist für die CSU nun allerdings ein Anlass die Mütterrente und vor allem das Beseitigen der Ungleichheit wieder zum Thema zu machen. So möchte die CSU die Mütterrente erneut ausweiten und macht die Pläne zur Bedingung einer Regierungskoalition nach der Bundestagswahl. Zwar hat es die Mütterrente nicht in das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU geschafft. CSU-Chef Markus Söder dringt aber darauf, das Thema weiter zu verfolgen.

Die letzten gesetzlichen Änderungen gab es mit dem Rentenpaket 2019, das die neue Mütterrente enthält. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Doch was gilt seitdem genau?

Mütterrente II: Was hat sich seit dem 1. Januar 2019 geändert?

Nach der Einführung der Mütterrente für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern im Jahr 2014 wollte die CSU ursprünglich ab 2019 eine Gleichstellung aller Mütter erreichen. Mütter sowohl mit Kindern, die vor als auch nach 1992 geboren sind, sollten drei Jahre als Erziehungszeiten für die Rente anerkannt bekommen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien dann jedoch auf einen Kompromiss verständigt, der für Mütter mit mindestens drei Kindern die Anerkennung eines zusätzlichen Erziehungsjahres vorsieht.

Im Rentenpaket 2019 sieht der Kompromiss nochmals anders aus: So profitieren zwar alle Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern seit Jahresbeginn 2019 von der Mütterrente. Sie bekommen jedoch nur einen halben Rentenpunkt zusätzlich anerkannt. Damit ist noch keine vollständige Gleichstellung erzielt.

Was ist die Mütterrente?

Mit dem Begriff der Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Eltern bekommen auf ihre Rente grundsätzlich Erziehungszeiten angerechnet. Damit will der Staat ihre Leistung als Eltern zum einen anerkennen. Zum anderen sollen Mütter – und auch Väter – die ihren Beruf aufgrund der Kindererziehung nur teilweise oder gar nicht ausgeübt haben, in der Rente nicht wesentlich schlechter gestellt sein, als während der Kindererziehung weiterbeschäftigte Arbeitnehmer.

Was galt vor der Rentenreform im Jahr 2014?

Vor dem 1. Juli 2014 bekamen Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, ein Erziehungsjahr pro Kind – also einen Entgeltpunkt auf die Rente angerechnet. Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren sind, bekommen drei Erziehungsjahre – also drei Entgeltpunkte. Diese Ungleichheit wurde 2014 etwas angepasst, so dass auch Elternteile mit Kindern, die vor 1992 geboren sind mehr Entgeltpunkte angerechnet bekommen.Statt einem bekommen sie seither zwei Rentenpunkte gutgeschrieben.

Seit 1. Juli 2021 liegt ein Rentenpunkt im Osten bei 33,47 Euro im Monat und im Westen bei 34,19 Euro.

Wer bekommt Erziehungszeiten angerechnet?

Zeiten der Kindererziehung werden bei Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und für gewöhnlich auch dort mit ihm leben. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund. Dies geschieht unabhängig davon, ob Mütter oder Väter die Kinder tatsächlich Vollzeit betreut haben oder zeitgleich berufstätig waren. Es gibt jedoch eine Einkommensobergrenze – die Beitragsbemessungsgrenze. Wer mit seinem Einkommen und den Erziehungszeiten darüber liegt, bekommt nur anteilig zusätzliche Entgeltpunkte für die Erziehungsleistung auf die Rente angerechnet.

Eltern, die ihre Kinder gemeinsam erzogen haben, können sich entscheiden, ob die Kindererziehungszeiten in der Rente statt der Mutter dem Vater zugeordnet werden sollen. Hierfür ist für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Diese Erklärung kann auch für maximal zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden.

Wie bekommt man die Mütterrente?

"Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente war grundsätzlich nicht notwendig", erläutert Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Der Ablauf glich bei der Mütterrente II dem der Mütterrente I. Rentnerinnen und Rentner erhielten rückwirkend ab Januar 2019 automatisch den Zuschlag berechnet. "Inzwischen sind alle Renten und Versicherungskonten überprüft", bestätigt Sennewald.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Steuer aus?

Laut Finanzministerium Schleswig-Holstein wird die Mütterrente nicht in vollem Umfang in die Besteuerung einbezogen. Stattdessen wird eine außerordentliche Neufestsetzung des Jahresbetrags der Rente vorgenommen und der steuerfreie Teil der Rente neu berechnet. Hilfe erhalten Rentner von Steuerberatern oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Die Mütterrente kann Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Diese kann sich im Rahmen der Einkommensanrechnung verringern, wenn beim Hinterbliebenen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt worden sind.

Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Rente aus eigener Versicherung beim Hinterbliebenen zum Überschreiten eines Freibetrages durch eigenes Einkommen führt. Da die eigene Rente als Einkommen betrachtet wird, kann sich dieses durch die Mütterrente erhöhen.Die oberhalb des Freibetrags von derzeit 902,62 Euro im Westen Deutschlands und 883,61 Euro im Osten liegende Summe wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern . In der Summe aus eigener Rente und Witwenrente kommt es jedoch insgesamt zu einem Plus beim Rentenbezieher .

Die Mütterrente kann auch zu einer Erhöhung der Hinterbliebenenrente führen. Das ist dann der Fall, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht beim Hinterbliebenen, sondern beim Verstorbenen anerkannt worden sind. In diesem Fall erhöht sich die Witwenrente, da sie sich aus der Versicherung des Verstorbenen ableitet.

Große und kleine Witwen- oder Witwerrente 

Darüber hinaus muss bei der Witwen- oder Witwerrente zwischen groß und klein unterschieden werden. Beträgt die kleine Witwen- oder Witwerrente nach Anwendung des alten und neuen Hinterbliebenenrechts immer 25 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, so sind es bei der großen Witwen- oder Witwerrente nach Anwendung des neuen Hinterbliebenenrechts 55 Prozent und nach altem Recht 60 Prozent .

Laut Deutscher Rentenversicherung kann der Anspruch auf die große Witwenrente von Hinterbliebenen geltend gemacht werden, wenn das 47. Lebensjahr vollendet ist, die Betroffenen erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen.

Wurden in der Versicherung des verstorbenen Ehepartners Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt, erhöht sich die daraus abgeleitete Witwen- oder Witwerrente durch die Mütterrente seit 1. Juli 2014. Bestand bereits am 30. Juni 2014 der Anspruch auf die Witwenrente, erfolgt die Erhöhung für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal. Im Ergebnis sind es 0,25 Entgeltpunkte bei der kleinen Witwen- und Witwerrente und 0,55 Entgeltpunkte bei der großen Witwen- und Witwerrente nach neuem Hinterbliebenenrecht (0,6 Entgeltpunkte bei der Witwen- und Witwerrente nach altem Recht). Ein voller Entgeltpunkt hat einen Wert von 34,19 Euro in den alten Bundesländern und 33,47 Euro in den neuen Bundesländern.

Das alte und neue Hinterbliebenenrecht

Anfang 2002 ist das Recht für die Hinterbliebenenrenten, vor allem für die Witwen- und Witwerrenten, geändert worden. Übergangsregelungen verhindern soziale Härten für diejenigen, die auf das vorherige Recht vertraut haben. Für die meisten Witwen und Witwer gilt daher das alte Hinterbliebenenrecht, wenn

  • der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Heirat aber vor dem 1. Januar 2002 erfolgt ist und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Nur wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, gilt das neue Hinterbliebenenrentenrecht .

Darüber hinaus wird die kleine Witwenrente nach neuem Hinterbliebenenrentenrecht maximal 24 Monate gezahlt.

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