Welche Steuerklasse hat man wenn man verheiratet ist?

Mit einer Hochzeit ändert sich nicht nur euer Beziehungsstatus bei Facebook. Bei manchen Dingen habt ihr die Wahl auf andere wiederum keinen Einfluss. Während ihr gemeinsam entscheiden könnt, ob ihr eine Namensänderung möchtet, ändert sich eure Steuerklasse, wenn ihr verheiratet seid, in jedem Fall. 

Erfahrt in diesem Artikel alles, was ihr zum Thema Steuerklasse nach der Heirat wissen müsst. Wir erklären euch, welche Steuerklasse zu euch passt und ob sich die Steuerklasse nach der Hochzeit automatisch ändert. Müsst ihr dem Finanzamt die Heirat melden und wie funktioniert eine Änderung überhaupt? Abschließend erhaltet ihr Informationen zur Höhe der Steuerersparnis und der Auswirkung von Kindern.

  • Ändert sich die Steuerklasse automatisch?
  • Verheiratet, aber welche Steuerklasse?
  • Dem Finanzamt die Heirat melden?
  • Steuerklasse verheiratet mit Kind/ohne Kind
  • Steuerersparnis durch Heirat?
  • Steuerklasse ändern nach der Hochzeit

Ändert sich die Steuerklasse nach der Heirat automatisch?

In Deutschland wird jede Eheschließung in einer zentralen Datenbank erfasst und die Lohnsteuerklasse automatisch geändert. Nach einer Heirat rutscht ihr daher beide automatisch in Steuerklasse 4. Das zuständige Finanzamt stellt eine Bescheinigung über die Änderung der Steuerklasse aus und informiert den Arbeitgeber. Somit kann die neue Steuerklasse noch im selben Monat beim Lohnabzug berücksichtigt werden. Auch in diesem Fall erhält der Arbeitgeber eine Benachrichtigung vom Finanzamt.

Verheiratet, aber welche Steuerklasse?

Nach der Hochzeit könnt ihr als Ehepaar eure Steuerklasse auswählen und so mitunter steuerliche Vorteile erzielen. Findet heraus, welche Steuerklasse am besten für euch ist, denn das kommt ganz auf eure individuellen finanziellen Verhältnisse an.

Ihr verdient beide in etwa gleich viel

Wenn beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen, können sie in Steuerklasse 4 bleiben. Laut Faustregel ist diese Option für Verheiratete mit einer Gehaltsabweichung von bis zu 10 % sinnvoll.

Wichtig: Die Steuerlast wird gleichmäßig zwischen dem Ehepaar gesplittet und am Jahresende kommt es zu keinen hohen Rück- oder Nachzahlungen.

Einer verdient bedeutend mehr als der andere

Gibt es einen deutlichen Gehaltsunterschied, macht die Steuerklassenkombination 3 und 5 für Verheiratete Sinn. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Personen über kein Einkommen verfügt. Sobald ein Partner mindestens 60 % Haushaltseinkommens verdient, ist ein Steuerklassenwechsel sinnvoll. Die Person mit dem geringeren Verdienst wählt Steuerklasse 5 mit der höheren Steuerbelastung, während der Besserverdiener in Steuerklasse 3 erheblich weniger Steuern zahlt. Unterm Strich bleibt als Paar so ein monatlich höheres Nettoeinkommen.

Achtung: Diese Wahl verpflichtet ihr euch dazu, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Mit der 3 & 5 Kombination erhaltet ihr eine geringere Steuerrückzahlung oder müsst sogar nachzahlen. 

Irgendwie dazwischen

Ihr verdient nicht gleich viel, aber die Gehaltsdifferenz ist nicht so groß, dass sich die Steuerklassen 3 und 5 lohnen? Keine Sorge, es gibt noch eine weitere Möglichkeit. 🙂 Für alle Paare die verheiratet sind und eine Steuerklasse mit etwas mehr Fairness suchen könnte die 4/4 mit Faktor Option infrage kommen. Bei dieser Variante zahlt jeder Ehepartner prozentual gesehen den Teil an Steuern den er auch zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.

Wichtig: Aufgrund des Faktors werden große Nachzahlungen, aber auch genauso Rückzahlungen am Jahresende vermieden.

Falls ihr euch immer noch fragt, welche die richtige Steuerklasse für euch ist, schaut doch mal beim Bundesministerium für Finanzen vorbei. Dort findet ihr ein hilfreiches Merkblatt zum Steuerklassenwechsel sowie Lohn- und Einkommensrechner.

Welche Steuerklasse hat man wenn man verheiratet ist?

Muss man dem Finanzamt die Heirat melden?

Eure Heirat müsst ihr dem Finanzamt nicht extra melden. Das Finanzamt wird automatisch durch den Datenaustausch mit der Meldebehörde über die standesamtliche Trauung informiert. 

Steuerklasse verheiratet mit Kind/ ohne Kind

Verheiratet mit Kind: Welche Steuerklasse eigentlich die Richtige? Bei Ehepaaren wirken sich Kinder nicht auf die Steuerklasse, sondern auf die Lohnsteuer aus. Das heißt auch mit Kind bleibt ihr in der von euch gewählten Steuerklassen-Kombination. Wer verheiratet ist und Steuerklasse 4 gewählt hat, erhält jeweils einen halben Kinderfreibetrag, bei Steuerklasse 3 und 5 geht der volle Kinderfreibetrag an den Partner in Klasse 3. 

Ps: Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für Eltern, damit ihnen schlussendlich mehr vom Nettoeinkommen bleibt. Wenn ihr wissen möchtet was Kinder eigentlich kosten, schaut doch mal hier. 

Wie groß ist die Steuerersparnis durch eine Heirat?

Die Höhe der Steuerersparnis kommt auf eure Einkommensverhältnisse sowie Wahl der Steuerklassen an. Verheiratet und Steuerklasse 4 ist vom Nettolohn her tatsächlich vergleichbar mit Lohnsteuerklasse 1 (ledige Arbeitnehmer). So richtig lohnen tut sich das Ganze nur mit der 3/5 Kombination und einem eindeutigen Besserverdiener. Aber man heiratet sowieso nicht aus steuerlichen Vorteilen. Also kein Grund, die Hochzeit abzusagen. 😉 Ist die Hochzeitsplanung vielleicht schon in vollem Gange? Dann vergesst nicht individuelle Save-the-Date Karten und Hochzeitseinladungen zu gestalten. 

Steuerklasse ändern nach der Hochzeit

Wie bereits erwähnt rutscht ihr nach der Heirat automatisch in Steuerklasse 4. Wägt ab, welche Steuerklassenkombination sich bei eurem Einkommensverhältnis lohnt. Seid ihr mit Nummer 4 zufrieden, müsst ihr nichts weiter tun. 🙂

Solltet ihr Steuerklasse 3 und 5 bevorzugen wenn ihr verheiratet seid, müsst ihr einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/ Lebenspartnern stellen. 

Den Antrag findet ihr online auf der Homepage der Finanzämter. Diesen müsst ihr ausfüllen, gemeinsam unterschreiben und dem zuständigen Finanzamt zukommen lassen. Wer das Formular noch im selben Jahr der Hochzeit ausfüllt, darf entscheiden, ob der Steuerklassenwechsel im Folgemonat der Antragstellung oder ab dem Monat der Eheschließung gelten soll.

Welche Steuerklasse hat man wenn man verheiratet ist?

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Wahl einer geeigneten Steuerklasse und noch viel mehr Spaß bei den Hochzeitsvorbereitungen. 🙂 

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern Lohnsteuerklassen zugewiesen. Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen bzw. Steuerklassen-Kombinationen wählen.

Nutzen Sie auch unseren Steuerklassenrechner für weitere Hilfe bei der Steuerklassenkombination.

Alle Steuerklassen in der Übersicht

Die verschiedenen Familien- und Arbeitssituationen wurden in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen abgebildet, in die man als Arbeitnehmer eingeordnet wird. Insbesondere verheiratete Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen wählen, um ihr gemeinsam berechnetes Einkommen ideal zu versteuern.

  • Lohnsteuerklasse 1 – Für Arbeitnehmer mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden.
  • Lohnsteuerklasse 2 – Steuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/innen
  • Lohnsteuerklasse 3 – Verheiratete/r Arbeitnehmer/in mit Kind (Bezug von Elterngeld) und nur wenn der andere Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 4 – Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € / Jährlich)
  • Lohnsteuerklasse 5 – Steuerklasse, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 6 – Die Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

In der Infografik erklären wir das System Steuerklassen bildlich veranschaulicht. Wir erklären, wann sich ein Wechsel der Steuerklasse für Sie lohnt und wann nicht. Mit einem Klick auf das Bild können Sie sich die vollständige Steuerklassen-Infografik ansehen und natürlich auch zu Ihrer freien Verfügung herunterladen, teilen und verlinken:

Welche Steuerklasse hat man wenn man verheiratet ist?

Steuerklasse 1 – Ledige und Geschiedene

Steuerklasse 1 wählen Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet oder getrennt/geschieden sind.

Arbeitnehmer, die in Steuerklasse 1 eingruppiert wurden, zahlen nahezu die meisten Steuern und werden am höchsten belastet. In Steuerklasse 1 werden folgende Arbeitnehmer eingruppiert:

  • Ledige
  • Verheiratete
  • Verwitwete (nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners)
  • Geschiedene
  • Kinderlose

Zudem dürfen die Voraussetzungen für die Steuerklasse 3 oder 4 nicht erfüllt sein. Steuerklasse 1 wird auch denjenigen zugeteilt, deren Partner im Ausland leben.

Steuerklasse 2 – Alleinerziehende und getrennt lebende

Steuerklasse 2 ist die Lohnsteuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/in. Streng genommen gehören Alleinerziehende in Steuerklasse 1, da sie zeitgleich als alleinstehend gelten. Der Staat berücksichtigt hier jedoch den steuerlichen Vorteil durch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nach 24b Einkommensteuergesetz (EStG).

Voraussetzung für Steuerklasse 2 ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für welches Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird. Zudem darf sich keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt leben, die auch als Erziehungsberechtigter agieren könnte.

Steuerklasse 3 – Ehepaare in Kombination mit Steuerklasse 5

Steuerklasse 3 gilt für Verheiratete/r Arbeitnehmer/in mit Kind (Elterngeldbezieher) und nur wenn der Ehepartner die Steuerklasse 5 gewählt hat.

In die Steuerklasse 3 gehören Arbeitnehmer

  • mit eingetragener Lebenspartnerschaft,
  • die verheiratet sind (Mindesteinkommen von 450 €),
  • verwitwete (im Jahr des Todes + Folgejahr).

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren gilt zudem die Voraussetzung, dass einer der beiden Steuerklasse 4 gewählt hat oder weniger verdient bzw. nicht arbeitet.

Des Weiteren gilt Steuerklasse 3 für alle, deren Ehe aufgelöst worden ist. Vorausgesetzt im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe waren beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und lebten nicht dauerhaft gelebt. Das Gleiche gilt, wenn der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Alle Auflagen gelten nur für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist.

Steuerklassenkombination 3 und 5

Wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere (Mehrverdienst von mind. 50 %), lohnt sich unter Umständen der Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5. Ansonsten werden verheiratete Arbeitnehmer erst einmal automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert.

Achtung:
Bis 2019 konnten Ehegatten nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Ein zweiter Wechsel war ausnahmsweise möglich, wenn ein Ehegatte verstarb, bei einer dauerhaften Trennung oder wenn ein Ehepartner arbeitslos wurde bzw. nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnahm. Seit 2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln, wenn eine der eben genannten Voraussetzungen dafür vorliegt.

Steuerklasse 4 – Ehepaare mit gleichem Einkommen

Steuerklasse 4 ist für Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € / Jährlich). Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Seit 1.1.2009 können Ehegatten, die in diese Steuerklasse gehören und bisher die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt hatten, beim Finanzamt die Steuerkasse 4 und die Ermittlung eines Faktors für beide Ehepartner beantragen. Damit soll eine höhere Besteuerung des weniger verdienenden Ehepartners vermieden werden.

Steuerklasse 5 – Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse 3

Steuerklasse 5 wählen Verheiratete, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat. Bei Steuerklasse 5 handelt es sich um das Pendant zu Steuerklasse 3. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner berufstätig sind, einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat und ein Mindesteinkommen von 450 € vorliegt. Wer sich für Steuerklasse 5 entscheidet, kann jedoch keinen Grundfreibetrag und auch keinen Kinderfreibetrag geltend machen. Die Vorsorgepauschale, der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Sonderausgabenpauschbetrag bleiben davon aber unberührt.

Beste Steuerklasse für Ehepaare - Unterschiede berechnen

Mit dem Rechner können verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch verheiratete Rentnerinnen und Rentner die ideale Kombination ihrer Steuerklassen berechnen.

Steuerklasse 6 – Berufstätige mit Nebenjob(s)

Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.
uerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Wer zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 450 € verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse. Wenn Sie also zum Beispiel einen Hauptjob und einen Nebenjob nachgehen, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Klasse 6.